Bitte verzichtet auf die Bezeichnung #Datenschutzrichtlinie oder #Datenschutzerklärung. Beide suggerieren eine Verbindlichkeit bzw. Vertragscharakter, wie bspw. bei AGB.

Datenschutzinformationen nach Art. 13 und 14 DSGVO sind einseitige Informationen, die ein Verantwortlicher gegenüber Betroffenen angibt. Diese können sich - anders als bei einem Vertrag - jederzeit ändern. Es ist daher sinnvoll die Bezeichnung #Datenschutzhinweise zu wählen. 🤓

#dsgvo #datenschutz

@kuketzblog In der ZD-Aktuell 2021, 05299 sind der Kollege Kamm und ich dieserFrage auch einmal nachgegangen. Ich bevorzuge auch den Begriff der Datenschutzhinweise.
@kleibold @kuketzblog Das trifft es auch besser. Es geht auch um Transparenz für den Betroffenen.