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Sozialwelten

#Unterscheidung von #tatbestandsmäßig​er #Verhaltensfolge und #sonstige​r #gleichwertig​er #Tatumstände;

Der #Tatumstand ist die #Folge des #tatsächlich​en #erfolgreich​en #Verhalten​s und damit als #zusätzlich​e #Sanktionserfordernis #Kontrollinstanz für den #Erfolgssachverhalt im #Sinn der #Verhaltensnorm.

#Kontrolle; #Feedback; #Kohärenz;

#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemein​er #Teil, S. 79 f.

Jul 8, 2021 at 2:18pmWeb