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SozialweltenOct 26, 2021

#Begriff von #Gesetz
#Unterscheidung von #Naturgesetz, #juristisches #Gesetz & #Sittengesetz

#Juristisches #Gesetz als #Konditionalprogramm nach #Luhmann: #Zusammenhang von #Tatbestand und #Rechtsfolge
#Unterscheidung zur #Verhaltensnorm iSv. #Sittengesetz vgl. #Gebote

#Gesetz als #Unterscheidung von #Rechtsquellen zu #Rechtsprechung, #Vertrag und #Juristischer #Regeln iSv. #Expertise

#Rechtsnorm #Gesetzgebung #Schriftform

22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld

SozialweltenAug 2, 2021

#Menschenwürde
Art. 1 GG

#Normstruktur
#Kombination #ethisch-#pilosophischer #Aussagen und #konkreter #rechtlicher #Verpflichtungen

Art. 1 Abs. 1 GG:
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar. Sie zu #achten und zu #schützen ist #Verpflichtung aller #staatlichen #Gewalt -> #Gebot (S.1 & #schützen) und #Verbot (#achten) iSv. #Verhaltensnorm

Art. 1 Abs. 2 GG
#Bekenntnisformel

Art. 1 Abs. 3 GG
#Gewaltenteilung;
#Unmittelbar als #Abgrenzung zu WRV

#Vorlesung 17,1
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenJul 9, 2021

#Rechtswidrigkeit

Die #rechtlich​e #Missbilligung #bestimmt​er #Verhaltensweise​n durch #Sanktionierung der #Nichteinhaltung der #Verhaltensnorm bzw. #Abweichung von der #Verhaltensnorm, müsse auf eine für den #Betroffen​en #verfügbar​en #Beurteilungsbasis #Bezug #nehmen, um eine #verhaltensleitend​e #Funktion zu #übernehmen.

#Sozialtechnologie

#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemein​er #Teil S. 91 f.

SozialweltenJul 9, 2021

#Zurechnung

-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;

Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzung​en zur #Zuordnung #spezifisch​er #Folge​n des #Fehlverhalten​s zu #erarbeiten.

Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtig​es #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.

#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemein​er #Teil, S. 77

SozialweltenJul 8, 2021

#Unterscheidung von #tatbestandsmäßig​er #Verhaltensfolge und #sonstige​r #gleichwertig​er #Tatumstände;

Der #Tatumstand ist die #Folge des #tatsächlich​en #erfolgreich​en #Verhalten​s und damit als #zusätzlich​e #Sanktionserfordernis #Kontrollinstanz für den #Erfolgssachverhalt im #Sinn der #Verhaltensnorm.

#Kontrolle; #Feedback; #Kohärenz;

#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemein​er #Teil, S. 79 f.

SozialweltenJul 8, 2021

#Objektiv​e #Erfolgszurechnung
#Definition

Ein #Erfolg ist #zurechenbar, wenn er das #Endglied eines #schadensträchtig​en #Verlauf​s ist, der durch #richtig​es #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.

Für die #Bestrafung wegen #vollendet​en #Delikt​s muss sich ein #schadensträchtig​er #Verlauf #zugetragen haben, dessen #Vermeidung ex #ante #Legitimationsgrund der #übertreten​en #Verhaltensnorm war.

#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemein​er #Teil, S. 77 f.

SozialweltenJul 2, 2021

Für die #Tatbestandsmäßigkeit eines #Verhalten​s sei die #Qualität der #Verhaltensnorm #entscheiden​d:

#Unterscheidung #Monistisch und #dualistisch #fundiert​er #Verhaltensnorm​en;

#Monistisch​e #Verhaltensnorm #geprägt durch #Schutz eines #Rechtsgut​es oder #Sonderverantwortlichkeit;

#Ermöglichung der #Zuordnung zu #Straftatengruppe​n

#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemein​er #Teil, S. 59, 65

SozialweltenJul 1, 2021

#Expressiv​e #Retributiv​e #Straftheorie

#Unterscheidung von #Verhaltensnorm und #Sanktionsnorm;

Die durch #Sanktionsnorm #angeordnet​e #Sanktionierung dient #rechtlich​er #Wiederherstellung des #status #ante #delictum: #Strafe als #Vergeltung #kommunikativ​en #Verhaltens #entgegen einer #Verhaltensnorm, die der #Aufrechterhaltung des #status #quo #dient und auf #Schutz eines #Rechtgut​es #zielt.

#Retribution

#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemein​er #Teil, S. 53

SozialweltenJun 26, 2021

#Unterscheidung von #Verhaltensunrecht und #Erfolgsunrecht.

Im #Unterschied zum #Verstoß gegen #deliktsspezifisch​e #Verhaltensnorm​en werden die #Bedingungen zur #Voraussetzung der #Strafbarkeit beim #Erfolgsunrecht um die #Herbeiführung von #Konsequenz​en jenseits des #Verhalten​s des #Täter​s #erweitert.

#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemein​er #Teil, S. 50

SozialweltenJun 24, 2021

#Unterscheidung von #Erfolgsdelikt bzw. #Vollendungsdelikt und #Versuchsdelikt

Das #Recht iFv #Verhaltensnormen #dient dem #Unterbinden von einem #Zufall der als #Unrecht nicht #gewünscht ist. Die #Risikoschaffung ist daher ebenfalls #strafbar, jedoch #geringer als die #Verwirklichung iSv. der #Erfolg.

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04

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