Der #International_Transgender_Day_of_Visibility (#TDoV, deutsch #Internationaler Tag zur #Sichtbarkeit von #trans #Menschen) ist ein jährlich stattfindender #Fest-, #Gedenk- und #Demonstrationstag, mit welchem #weltweit auf die #Diskriminierung von #transgeschlechtlichen und #nichtbinären #Personen aufmerksam gemacht werden soll und für ihre #Rechte #demonstriert wird. Der Tag wird seit 2009 am 31. März begangen...
https://de.wikipedia.org/wiki/International_Transgender_Day_of_Visibility

#Aktionstag

International Transgender Day of Visibility – Wikipedia

Die größte Umfrage weltweit zur Zufriedenheit von #transgeschlechtlichen Menschen mit der Transition, der 2022 U.S. #Trans Survey, hat wenig überraschende, dafür evidente Ergebnisse erbracht.
94% sind nach der Transition zufriedener, 98% sind mit der Hormonbehandlung zufriedener und 97% sind es nach der GaOP.
https://ustranssurvey.org/
US Trans Survey

The  U.S. Transgender Survey (USTS) is the largest survey devoted to the lives and experiences of transgender people across the United States. The USTS was created by trans people, for trans people.

US Trans Survey
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332: >>Danach ist eine Zurückweisung speziell von #transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen #Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen #sachlichen #Grund gibt ( 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der #Intimsphäre oder der persönlichen #Sicherheit Rechnung trägt (§ 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit wird sich durch das #Selbstbestimmungsgesetz nichts ändern. Das heißt: Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig.<<
Da stellt sich die Frage, ob eine trans* Frau nicht genauso nach §20 Abs. 1 Nr. 2 AGG Schutzanspruch hat, wenn sie auf ein Damen-WC gehen will - nämlich Schutz vor männlichen Übergriffen, die trans* Frauen leider auch immer wieder erleben. Es ist eine Zumutung, wenn so ein Satz auf einer Seite des BMFSJ zu finden ist und dann nicht auch der Schutz derer in den Blick genommen wird, die immer wieder Opfer und eben nicht Täter sind. Warum braucht es so eine Ausführung überhaupt - das Thema ist ja nicht neu. Trans* Frauen gab es auch schon zur Zeit des
#TSG und deren Bedürfnis, ein Damen-WC aufzusuchen ebenfalls. Wenn es aber seit Einführung des #TSG keine nennenswerten Straftaten nachweisbar in Deutschland in diesem Zusammenhang gab: Warum erwähnt man dann so etwas, liebes #BMFSFJ?
traurig: https://www.queer.de/detail.php?article_id=46416 "Bislang hatte #Labour #transgeschlechtlichen Menschen eigentlich die Entpathologisierung bei der Ausstellung neuer Dokumente versprochen. Doch dem transfeindlichen Klima können sich die Sozialdemokrat*innen wohl nicht mehr entziehen."
Schattenministerin: Labour-Partei verabschiedet sich von Trans-Selbstbestimmung

Bislang hatte Labour transgeschlechtlichen Menschen eigentlich die Entpathologisierung bei der Ausstellung neuer Dokumente versprochen. Doch dem transfeindlichen Klima können sich die Sozialdemokrat*innen wohl nicht mehr entziehen. (Politik - Europa)

queer.de