Mal eine juristische Frage zum #Mietrecht .
An der Außenseite der Haustür des 6-Parteien-Mietshaus, in dem ich lebe, hängt ein Zettel von #techem , daß sie heute von 8 bis 12 Uhr vorbeikommen um die Rauchmelder zu überprüfen und die Heizungen abzulesen.
Da ich das erst gestern durch Zufall gesehen hatte (ich verlasse und betrete das Haus normalerweise durch den Fahrradkeller), musste ich mich ziemlich kurzfristig auf Home Office umstellen. Bis jetzt (12:27) waren die Techniker allerdings noch nicht da.
Dies war schon der zweite Aushang. Beim ersten mal hatte ich den Aushang auch erst am Vortag gesehen, hatte aber an dem Tag eine Schulung auf der Arbeit.
Techem hat in dem Zettel auch angekündigt, daß sie bei Nichteinhalten der Termine von seiten des Mieters Individualtermine ausmachen können, das aber extra kostet.
Angenommen es kommt nun zu einem Individualtermin - wer hat dann die Kosten?
Techem hat auf alle Fälle diesen Zweittermin selber nicht wahrgenommen.
Ich als Mieter habe keinen direkten Vertrag mit techem, sondern der Vermieter.
Der Vermieter hat zwar das Recht, aus triftigen Anlässen die Wohnung zu inspizieren oder inspizieren zu lassen (und ich würde schon sagen, daß das zählt). Aber reicht eine Ankündigung als Ausschlag an der Außenseite der Haustür? Oder müsste sowas nicht explizit in den Briefkasten gesteckt werden?
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