
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das Errichtungsgesetz zum im Grundgesetz verankerten 500 Milliarden Euro umfassenden "Sondervermögen" für Infrastruktur und Klimaschutz sowie das entsprechende Haushaltsgesetz für verfassungsrechtlich angreifbar. "Hier könnte man wirklich Einwände erheben, dass nicht hinreichend Sorge getragen ist, die Verwendung der Kreditmittel ausreichend präzise zu definieren, insbesondere was die Voraussetzungen der zusätzlichen Investitionen betrifft", sagte Papier der "Welt am Sonntag".

Der Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Ingo Wortmann, hat die Bundesregierung aufgefordert, die Mittel aus dem Sondervermögen konsequent für die Modernisierung des öffentlichen Verkehrs einzusetzen. Die Bundesregierung müsse Mittel aus dem Sondervermögen dorthin lenken, wo sie ihren eigentlichen Zweck erfüllten: "in den Ausbau, die Modernisierung und die Dekarbonisierung von ÖPNV und Schiene", schreibt Wortmann in einem Beitrag für die FAZ. "Genau dafür wurden diese Spielräume geschaffen.
Er hat es wieder getan! Der #Spahnwahn geht weiter. #Sondervermoegen
https://taz.de/Gruene-ueber-missbrauchtes-Sondervermoegen/!6163714/

Das Bundesfinanzministerium weist den Vorwurf der Zweckentfremdung des Infrastruktur-Sondervermögens (SVIG) zurück. "Der Vorwurf geht fehl", schreibt der Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesfinanzministerium, Armin Steinbach, mit weiteren Mitarbeitern des Finanzministeriums in einem Fachaufsatz, über den das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe) berichtet.