Zu dem Artikel und der Debatte
https://www.kn-online.de/lokales/kiel/enteignung-von-mfg-5-in-kiel-realistisch-die-linke-die-partei-fordert-pruefung-GQHEOCWDKRDLZJDS6U5AXCLNCA.html
> Die Linke/Die Partei hat Zweifel daran, dass der Bund sich das städtische Gelände nach dem
#Landbeschaffungsgesetz im Interesse des Gemeinwohls einfach nehmen könnte, sollten die Verkaufsgespräche scheitern.
> Laut Die Linke/Die Partei sei die Frage nach dem Gemeinwohl in diesem Fall keineswegs eindeutig, „da hier keine Privatperson zugunsten der öffentlichen Hand enteignet werden würde, sondern der Bund eine Kommune enteignen müsste“
Sie fordern ein Rechtsgutachten. Dabei ist die Rechtslage recht klar, wenn man nur ein wenig recherchiert:
1. Gemäß § 11 Abs. 2 Buchstabe b des Landbeschaffungsgesetzes (LBG) soll der Antrag auf Einleitung eines Enteignungsverfahrens erst dann gestellt werden, wenn Grundstücke, die für das beabsichtigte Vorhaben geeignet sind, im Eigentum von Bund, Ländern und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (sowie ihnen gleichzustellenden juristischen Personen) nicht vorhanden sind.
Das heißt, es ist nicht leichter Flächen von Privatpersonen zu enteigenen. Im Gegenteil!
2. Gemeinden sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht grundrechtsfähig.
Letztlich bleibt Kommunen p0rimär nur die Option gut zu verhandeln. Ansonsten könnte auch eine Enteignung ohne jegliche Entschädigung oder mit einem schlechten Deal drohen. Kiel könnte dabei also hunderte Millionen Euro verloren gehen.
Insofern ist die Forderung der Fraktion vielleicht ein netter Versuch alles herauszuzögern, aber wäre keine gute Idee. Am Ende könnte es viel weniger Wohnungen bedeuten. Da der aktuelle Deal ja mehr Wohnungen verspricht als vorher, frage ich mich ja auch, obs wirklich um die Wohnungen geht oder viel mehr eher um Antimilitarismus im Mantel des angeblichen Willens, Wohnraum zu schaffen. Das aber wäre Populismus und ein bewusste Täuschung.
#Kiel #MFG5 #Bundeswehr