Rednitz bei Oberasbach wieder frei nutzbar - Einschränkung aufgehoben

Die vorübergehenden Einschränkungen des öffentlichen Gemeingebrauchs auf der Rednitz im Bereich Oberasbach sind aufgehoben. Damit ist wieder erlaubt, was a...

Fürth Aktuell
#Gemeingebrauch garantiert allen Menschen einen gleichen und kostenfreien Zugang zu öffentlichen Flächen. Jeder, der nicht gegen den Zweck des Gemeingebrauchs handelt, darf die öffentlichen Flächen nutzen. Bis Massenmotorisierung Staatsräson wurde, war Parken im öffentlichen Straßenraum deshalb verboten. Als dominanter Gemeingebrauch galt #fließenderVerkehr. Jetzt werden Gerichte mit der Frage konfrontiert, ob die Definitionen von 1966 noch Gültigkeit besitzen. https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714&s=parkende+autos/ #Beetmobil
Parkende Autos: Dieser Platz ist besetzt

Überall stehen Autos an den Straßen herum. Ein Flächenfraß. Dass der überhaupt erlaubt ist, verdanken die Städte dem Bremer Laternenparker-Urteil.

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Das Bundesverwaltungsgericht hat 1966 geurteilt dass die Förderung des #MIV Staatsziel sei, und das Parken von KfZ auch außerhalb von privaten Stellplätzen ermöglicht werden müsse (#Gemeingebrauch )
Dieses Staatsziel wird ja von allen Verkehrsministern bis heute fanatisch verfolgt.
Aber kann das auch für Wohnmobile, Bootsanhänger etc. gelten ?
Hier wird der Begriff der individuellen Mobilität doch sehr großzügig ausgelegt

https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714/

Parkende Autos: Dieser Platz ist besetzt

Überall stehen Autos an den Straßen herum. Ein Flächenfraß. Dass der überhaupt erlaubt ist, verdanken die Städte dem Bremer Laternenparker-Urteil.

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Schon älterer Artikel, aber interessant.
#Laternenparken ist erst seit einem Urteil von 1966 erlaubt, vorher benötigte man einen privaten Stellplatz.
Die Urteilsbegründung von damals ist heute nicht mehr haltbar, da die Motorisierung der Gesellschaft damals Staatsziel war.
#Gemeingebrauch

https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714/

Parkende Autos: Dieser Platz ist besetzt

Überall stehen Autos an den Straßen herum. Ein Flächenfraß. Dass der überhaupt erlaubt ist, verdanken die Städte dem Bremer Laternenparker-Urteil.

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AT, Recht für alle: Überall Zugang zum Wasser, zum See, durch Gemeingebrauch - besser sind jedoch 10 Meter Ufer für alle, wie es Vorarlberg festgelegt hat, für den Bodensee.

>>Das Recht auf Gemeingebrauch auch auf privaten Grundstücken oder gepachteten Seeufern gilt auf der Fläche vom höchsten regelmäßigen Wasserstand bis zum aktuellen Wasserstand; der ist im Sommer üblicherweise niedriger als im Frühjahr und lässt ein Stückchen Ufer frei, wo jede und jeder rechtlich gesehen sein Handtuch ausbreiten, sich sonnen, picknicken und baden gehen kann.<<

#Seezugang #Allgemeinheit #Österreich #Gemeingebrauch #Ufer #Vorarlberg

https://www.derstandard.at/story/3000000183100/orf-gibt-tipps-wie-alle-vor-privaten-seevillen-baden-koennen

ORF gibt Tipps, wie alle vor privaten Seevillen baden können

"Eco Spezial" recherchierte zum "Gemeingebrauch" an öffentlichen Seen und bekam von einer Behörde originelle Auskünfte

DER STANDARD