Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet:
Russische Wehrdienstpflichtige haben Anspruch auf Schutz in Deutschland
Sa 01.02.2025, 14:25 Uhr
"Der subsidiäre Schutz greift, wenn Menschen weder ein Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung gewährt werden kann und ihnen trotzdem im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht"
Eine Enscheidung gegen das Bundesamt,
das "abschieben" wollte.
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