Panne in Kulmbach: Versehentlich doppelte Briefwahlunterlagen sorgen für Verunsicherung

Ein Druckfehler in Kulmbach führte zu teils doppelter Zusendung von Briefwahlunterlagen. Die Stadt bittet: Nur einen Satz nutzen; eingegangene Doppelbriefe werden zusammengefasst oder als ungültig gewertet.

DieBayern.de
Die Berechnung der nominellen #Wahlbeteiligung beruht auf der Annahme, dass die Nutzungsquote der #Wahlscheine in allen Gruppen gleich ist. Diese Annahme ist aber offensichtlich ziemlich falsch. Deutlich realistischer ist es wohl, wenn man die Alters- und Geschlechtsverteilung der #Wähler aus den ausgezählten Stimmzetteln ermittelt. Nicht erfolgreich genutzte Wahlscheine wären demnach weit überdurchschnittlich von Alten. [4/4]
Entgegen meiner Erwartung war also bei der #Bürgerschaftswahl in #Hamburg nicht nur die #Wahlbeteiligung mit 67.7 ⁠% ziemlich hoch, sondern auch die Nutzungsquote der #Wahlscheine mit 94.3 ⁠% so hoch wie 2020 (#btw25 95.4 ⁠%). #Überhangmandate sind selbst bei sehr starkem Splitting nicht zu erwarten. [1/2]
#Wahlscheine sind doch noch auf effektiv etwa 90 ⁠% der #Bundestagswahl gestiegen. Urnenwahl und vermutlich auch Nutzungsquote der Wahlscheine werden aber wohl deutlich schwächer sein. Bei der #btw25 ist die #Wahlbeteiligung in #Hamburg nur um schwache 3.0 Prozentpunkte auf 80.8 ⁠% gestiegen (knapp die Hälfte vom bundesweiten Durchschnitt); bei der #Bürgerschaftswahl würd ich eher weniger Steigerung erwarten. 2020 waren es 63.0 ⁠%. [2/2]
@dboehmer @tagesschau Natürlich sind hier keine Briefwahlscheine gemeint, aber die #Bundeswahlleiterin unterscheidet zwischen »einfachen #Wahlschein⁠en« und »#Briefwahlschein⁠en«. Letztere sind schlicht Wahlscheine, die zur #Briefwahl benutzt worden sind. Historisch geht es wohl darauf zurück, dass man früher #Wahlscheine mit oder ohne #Briefwahlunterlagen beantragen hat können. Es ist aber glaub ich nie statistisch erfasst worden, wie viele mit Briefwahlunterlagen beantragt worden sind.
Nicht erfolgreich sowie anderswo an der Urne genutzte #Wahlscheine bleiben dabei halt eine kleine Unsicherheit. Weil Wahlscheine auch anderswo genutzt werden können (insbesondere in #Sonderwahlbezirk⁠en) sind lokal mehr als 100 ⁠% auch wirklich möglich, wenn die reguläre #Wahlbeteiligung hoch genug ist. Und das eigentliche #Wahlergebnis lässt sich kleinräumiger als #Briefwahlbezirke allenfalls schätzen. [11/11]
Zur #Bundestagswahl 1961 hat die #BWO dann aber die #Wahlberechtigte⁠n generell umdefiniert, so dass sie nun das sind, was zuvor »im #Wählerverzeichnis eingetragene Personen« waren (früher auch kurz als »#Wähler« bezeichnet, so wie heute noch im #StGB), plus die #Wahlscheine von Uneingetragenen. Eine #Wahlbeteiligung kennt die BWO aber nicht; deren Berechnung ist eine rein statistische Frage und keine wahlrechtliche. [8/11]
Ruhendes #Wahlrecht waren effektiv #Wahlrechtsausschlüsse, deren kurzfristiges Wegfallen möglich war: #Unterbringung und #Strafhaft ohne #Entmündigung bzw. Verlust der »bürgerlichen Ehrenrechte«. Nachteil der damaligen Berechnung war, dass Inhaber von ungenutzten Wahlscheinen nirgends als wahlberechtigt gezählt worden sind. Im Süden sind mehr #Wahlscheine eingenommen worden als ausgegeben, wohl vorallem wegen #Urlauber⁠n aus dem Norden. [4/11]
Die #Statistik war nicht immer so. Bis 1957 sind die Wahlberechtigten stets da gezählt worden, wo sie ausgezählt worden sind. Die Berechnung war #Wahlberechtigte ohne #Sperrvermerk plus eingenommene #Wahlscheine. Hier die #Bundestagswahl 1953 (Niedersachsen muss später nochmal korrigiert worden sein, und in Rheinland-Pfalz ist die Summe auch in späteren Veröffentlichungen falsch): [3/11]

Manipulierte #wahlscheine in 2 Briefwahllokalen zugunsten der freien Sachsen.
Auffällig hohe Mandatsverteilung....
Na da bin ich ja mal gespannt, was daraus wird...

#ltwsn24