Die Zahl der beantragten #Regelinsolvenzen ist im Dezember 2023 voraussichtlich um 12,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten.

Die Zahl der #Unternehmensinsolvenzen stieg im Oktober 2023 gegenüber Oktober 2022 um 19,0 %. Die Zahl der #Verbraucherinsolvenzen stieg im gleichen Zeitraum um 11,7 %.
Mehr dazu: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_016_52411.html #Insolvenzen

12,3 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2023 als im Dezember 2022

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2023 um 12,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im November 2023 hatte sie um 18,8 % gegenüber November 2022 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Statistisches Bundesamt