Das Oberlandesgericht Köln erlaubt Penny weiterhin Werbung mit Rabatten auf UVP-Preise - Streitpunkt war ein Joghurt für 33 Cent.
Der Discounter Penny hat vor Gericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass das Unternehmen weiterhin mit Preisnachlässen auf Grundlage einer unverbindlichen Preisempfehlung werben darf.
#Penny #Gericht #OLGKöln #Verbraucherzentrale #Rabatte #Joghurt #Supermarkt #Einzelhandel #Urteil #Preisvergleich #UVP





