Wörtliche Wiedergabe von Artikeln aus Lexikon und fälschlicherweise das Lexikon als Quelle angegeben bei halluzinierten Texten - dessen wird #OpenAI bezichtigt.
#Urberrecht #AI #KI #IA #ChatGPT
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Britannica und Merriam-Webster verklagen OpenAI
Der Herausgeber der weltberühmten Encyclopaedia Britannica und sein Ableger, der Wörterbuchverlag Merriam-Webster verklagen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch wörtliche Wiedergabe von zehntausenden Lexikon- und Wörtbucheinträgen auf Schadenersatz und Unterlassung. Zusätzlich soll ChatGPT, das LLM der Beklagten, bei halluzinierten Antworten fälschlicherweise die Encyclopaedia Britannica als Quelle angegeben haben. Die Kläger machen geltend, dass ihnen Einnahmen durch Abomodelle und Werbung entgehen, wenn die Nutzer ChatGPT anstelle ihrer Nachschlagewerke nutzen. Das wiederum sei nur möglich, weil OpenAI unrechtmäßig die qualitätvollen und vertrauenswürdigen Inhalte nutzen, für deren Produktion die Kläger zahlreiche Forscher, Autoren, Editoren und Content-Produzenten bezahlt haben. Darüber hiunaus stelle die fälschliche Zuschreibung der Britannica als Quelle von halluzinierten Auskünften eine Verletzung der Markenrechte der Kläger dar und schädige ihren Ruf. Gerade in den USA sind momentan zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle bei Gerichten anhängig.