#FIFA verliert vor dem #EuGH!

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Bestimmte Transferregeln verstoßen gegen die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. Steht der internationale Transfermarkt vor einem #Bosman 2.0? 🚨#Transfersystem

EuGH urteilt: FIFA-Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht | obiaushv.de

Der Fußballverband FIFA hat eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erlitten. Das Gericht urteilte, dass bestimmte Vorschriften der FIFA für den Transfer von Fußballspielern gegen die im EU-Recht verankerte Freizügigkeit verstoßen. Dies könnte weitreichende Folgen für den internationalen Transfermarkt haben. Auch wenn das Urteil noch keinen automatischen Wechsel erleichtert, wird es bereits als potenzieller Vorläufer einer „Bosman-2.0“-Entscheidung gehandelt, mit der das Transfersystem der 1990er Jahre einst radikal reformiert wurde. Kern des Urteils ist der Verstoß gegen das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit, das im EU-Recht fest verankert ist. Die Regelungen, die der EuGH infrage stellte, schränken laut den Richtern nicht nur die Freiheit der Spieler, sondern auch den fairen Wettbewerb zwischen den Vereinen ein. Konkret betroffen sind die Bestimmungen, die Fußballklubs bei Vertragsauflösungen in die Pflicht nehmen, für die Zahlung von Entschädigungen gemeinsam mit dem Spieler zu haften.

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