@claasgefroi Ja, richtige #Experten sind se bei der #CSU...

#Sparguthaben als #Altersvorsorge ist echt ein guter Witz. Das musst du nämlich dann erst aufbrauchen als #Geringverdiener, wenn du z.B. in #ALG2 / #Bürgergeld rutscht, weil dir gekündigt wird oder du flexible Arbeitszeiten mit zu wenig Stunden hast.

Immerhin wurde beim #BAföG vor 2 Jahren die #Vermögensgrenze auf 15.000€ hochgesetzt. Du musst also theoretisch nicht mehr erst den Bausparvertrag aufbrauchen, den Oma dir zum 10. Geburtstag geschenkt hat, bevor du BAföG bekommst, aber wenn du in München studieren willst, wirst du ihn vermutlich bald für die #Miete auflösen, damit du dir nen Schlafplatz leisten kannst... Wenn du einen bekommst.

Sparkassen kündigen teilweise zu Unrecht

Der Bundesgerichtshof hat die Steilvorlage gegeben und die Sparkassen folgen willig - der Kündigung von teuren Prämiensparverträgen. Somit müssen sich viele Kunden von rentablen Sparprodukten trennen. Doch längst nicht jede Kündigung unter dem Deckmäntelchen des BGH-Urteils geht in Ordnung, warnen Verbraucherschützer.