Hoch verzinste Sparverträge
Sparkassen kündigen teilweise zu Unrecht
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Sparkassen kündigen teilweise zu Unrecht
Der Bundesgerichtshof hat die Steilvorlage gegeben und die Sparkassen folgen willig - der Kündigung von teuren Prämiensparverträgen. Somit müssen sich viele Kunden von rentablen Sparprodukten trennen. Doch längst nicht jede Kündigung unter dem Deckmäntelchen des BGH-Urteils geht in Ordnung, warnen Verbraucherschützer.