Sparkassen kündigen teilweise zu Unrecht

Der Bundesgerichtshof hat die Steilvorlage gegeben und die Sparkassen folgen willig - der Kündigung von teuren Prämiensparverträgen. Somit müssen sich viele Kunden von rentablen Sparprodukten trennen. Doch längst nicht jede Kündigung unter dem Deckmäntelchen des BGH-Urteils geht in Ordnung, warnen Verbraucherschützer.