Werkstätten für behinderte Menschen in ihren aktuellen Strukturen schaffen eine Art #Sonderwelt. Dort sind ausschließlich Menschen mit Behinderungen beschäftigt, getrennt von Menschen ohne Behinderungen.
Ihre Tätigkeit gilt nicht als #Arbeit, sondern als #Rehabilitation, selbst wenn sie Aufträge für Großunternehmen erledigen. Ihre Tätigkeit wird weit unterhalb des Mindestlohns bezahlt.
Dieser aktuelle Zustand ist nicht #inklusiv und nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar.
