Die #Polizei #Bremen scheint die #STVO nicht zu kennen: #butenunbinnen schreibt: 'Polizei ruft dazu auf, die Fahrweise anzupassen. "In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, sehr viel langsamer als die erlaubte Geschwindigkeit zu fahren" '
Diese Aussage ist nicht mit der STVO vereinbar, da die witterungsangepasste #Sichtgeschwindigkeit die höchste erlaubte Geschwindigkeit ist. Es gibt kein Recht, 50 zu fahren oder außerorts 100...
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/unfaelle-glaette-schnee-bremen-100.html
