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Im August feiern wir den 100. Jahrestag der demokratischen Weimarer Verfassung. Nach dem Ende des Kaiserreichs sollte es eine #Staatskirche nicht mehr geben. #Staat und #Kirche n sollten getrennt werden. Daher ist in der Weimarer Verfassung von 1919 und im #Grundgesetz ausdrücklich festgelegt: die historischen #Staatsleistungen an die Kirchen sind abzulösen. Das ist nicht geschehen. Im Gegenteil: Diese Zuwendungen haben sich in den Bundesländern (außer #Hamburg und #Bremen) auf jährlich 538 Millionen Euro (2018) und insgesamt seit Inkrafttreten des Grundgesetzes auf einen Betrag von über 17 Milliarden Euro aufgetürmt.

Diese Zahlungen werden aus allgemeinen #Steuermittel n von allen Bürgern ungeachtet ihrer Kirchenzugehörigkeit aufgebracht. Die #Geldbeträge werden den Kirchen vom Staat zur freien Verfügung überwiesen. Einen Großteil der Gelder verwenden die Kirchen zur Bezahlung von #Gehältern und #Pensionen für #Seelsorgegeistliche, #Bischöfe, #Pfarrer, #Generalvikare und #Bischofssekretäre. Die beiden Kirchen erhalten diese altrechtlichen Staatsleistungen neben ihren #Kirchensteuer einnahmen von derzeit jährlich insgesamt 12,5 Milliarden Euro.
Wir fordern: Altrechtliche Staatsleistungen beenden – jetzt!

Wenn Du unsere #Bündniserklärung unterstützen willst, dann kannst Du hier mit unterzeichnen:
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#konfessionsfrei
Bündniserklärung - BAStA