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Fälligkeit der Steuern und Abgaben für das II. Quartal 2026 - Samtgemeinde Brome
Die Samtgemeinde Brome weist darauf hin, dass am 15. Mai 2026 die Grundsteuern, die Hundesteuern und die Gewerbesteuern für das II. Quartal 2026 fällig werden. Bei Zahlungsverzug lässt sich eine kostenpflichtige Mahnung und nach erneutem Fristablauf eine mit weiteren Kosten verbundene Zwangsvollstreckung nicht vermeiden. Steuerzahler, die der Samtgemeinde Brome ein SEPA-Mandat erteilt haben, werden von […]





