Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung

Die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung - Gesamtverteidigungsrichtlinien (RRGV; auch: Gesamtverteidigungsrichtlinien) beschreiben die militärische und die zivile Verteidigung von Deutschland im Falle eines Kriegs. Sie wurden erstmals am 10. Januar 1989 von der Bundesregierung beschlossen und seither fortgeführt. Darin wird auch die Rolle des Deut­schen Roten Kreu­zes (DRK) im Verteidigungsfall beschrieben, soweit es staatlicher Regelungen auf Bundesebene unterliegt.

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