#queerhandicap e.V. zum #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG #SBG: „Betreuer*innen und gesetzliche Vormunde sollen Menschen, denen die Konsequenzen ihrer Entscheidungen nicht klar sind, vor schwerwiegenden Fehlentscheidungen schützen. Das macht Sinn, wenn Menschen z.B. wegen ihrer Beeinträchtigung leicht beeinflussbar sind und darum ihr ganzes Erbe verschenken. Bei der geschlechtlichen Selbstbestimmung (...) ist ein solcher Schutz weder nötig noch angebracht.“

https://www.queerhandicap.de/statement-zum-selbstbestimmungsgesetz/

Statement zum Selbstbestimmungsgesetz - queerhandicap

Seit Veröffentlichung des Referent*innenentwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gibt es von queeren Verbänden viel Kritik an den Einschränkungen, die der Gesetzesentwurf weiterhin vorsieht. Bisher wenig Beachtung finden die Regelungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen betreffen und ihnen ihre vollständige Selbstbestimmung absprechen. Wenn § 3 Abs. 3 SBGG in seiner jetzigen Form bestehen bleibt, kann besonders Menschen mitWeiterlesen

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#Köln: Heute um 19.00 laden unsere Kolleg*innen von #Queerhandicap und die @vhskoeln gemeinsam zur Veranstaltung „Viele.Gemeinsam.Stark!
– LGBTIQ mit Behinderung sichtbar machen“ ein. Mit dabei ist u.a. auch der #Queerbeauftragte der Bundesregierung - https://tickets.queerhandicap.org/viele-gemeinsam-stark/
Viele.Gemeinsam.Stark! – queerhandicap e.V.