Er kann ohne seine Mitwirkung aufgelöst werden (insbesondere wenn er »in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der #Partei handelt«), nicht aber ausgeschlossen (wodurch er eine eigenständige Existenz erlangen würde). Um einem #Verbot der Gesamtpartei zu entgehn, wird sie so ein Instrument notfalls auch nutzen müssen. Insofern fehlt es schon an einer #Rechtfertigung für einen externen Eingriff in die #Parteienfreiheit. [6/11]