Er kann ohne seine Mitwirkung aufgelöst werden (insbesondere wenn er »in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der
#Partei handelt«), nicht aber ausgeschlossen (wodurch er eine eigenständige Existenz erlangen würde). Um einem
#Verbot der Gesamtpartei zu entgehn, wird sie so ein Instrument notfalls auch nutzen müssen. Insofern fehlt es schon an einer
#Rechtfertigung für einen externen Eingriff in die
#Parteienfreiheit. [6/11]