@FreieSoftwareOG Danke, aber leider von uns zu weit weg. Wäre aber interessant für unseren Standort in der #Ortenau. 🙂
Online-Vortrag: »WhatsAppst Du schon? Was Kunden lieben und Newsletter nicht können«

Amt für Landwirtschaft lädt für Mittwoch, 14. Januar, ein Das Amt für Landwirtschaft des Ortenaukreises lädt auf Mittwoch, 14. Januar 2026, von 18:30 bis ca. 20 Uhr zu einem kostenfreien Online-Vortrag ein. Unter dem Titel „WhatsAppst Du schon? Was Kunden lieben und Newsletter nicht können“ erfahren Teilnehmende, wie sie WhatsApp Business gezielt einsetzen können, um ihre Kundschaft direkt zu erreichen und langfristig zu binden. Der Messengerdienst bietet eine unmittelbare Schnittstelle zwischen Betrieb und Kunden – von schnellem Support über persönliche Rückmeldungen bis hin zur gezielten Platzierung von Angeboten. Die Kommunikation erfolgt direkt, zeitnah und dort, wo sich die Kundinnen und Kunden täglich aufhalten. Referentin Ina Johanna Becker, selbst Winzerin und erfahren in der digitalen Kundenkommunikation, gibt praxisnahe Einblicke und viele hilfreiche Tipps aus ihrem Berufsalltag. Eine Anmeldung ist bis zum 7. Januar 2026 über das Kontaktformular auf der Website des Landwirtschaftsamts Ortenaukreis unter www.ortenaukreis.landwirtschaft-bw.de unter dem Reiter „Veranstaltungen“ erforderlich.

Landkreis Ortenaukreis
Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist mit wenigen Ausnahmen verboten

Landratsamt Ortenaukreis rät zum Kompostieren oder Mulchen Im Herbst und Winter stehen wieder viele Besitzer von Gärten, Reb- oder Obstbaumflächen vor der Notwendigkeit, anfallendes Schnittgut zu entsorgen. „Das früher übliche Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist aber bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr zulässig und auch nicht mehr zeitgemäß“, darauf weist Maximilian Ganninger hin, der Leiter des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht im Ortenaukreis. Er betont: „Pflanzenabfälle sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig zu verwerten, sei es als Kompost, in Biogasanlagen oder auch als Heizmaterial in dafür geeigneten Verbrennungsanlagen.“ „Übliche Verwertungsmöglichkeiten sind, Pflanzenabfälle zu kompostieren oder zur Bodenverbesserung zerkleinert als Mulchschicht auf der Fläche zu verteilen“, so Ganninger. „Dies kann bei kleinen Mengen auf dem eigenen Gelände erfolgen. Die pflanzlichen Abfälle können aber auch an Grüngutsammelstellen abgegeben werden. Von dort aus gelangen sie dann ebenfalls in die Verwertung.“ „Pflanzenabfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen zu verbrennen ist nur dann zulässig, wenn die Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist“, erklärt der Amtsleiter weiter und gibt Beispiele: Eine Verwertung sei technisch etwa nicht möglich, wenn die Pflanzenabfälle mit Krankheiten oder Schadorganismen wie Esca, Feuerbrand oder Buchsbaumzünsler behaftet sind, die eine stoffliche Verwertung nach Bioabfallverordnung nicht zulassen. Damit wolle der Gesetzgeber verhindern, dass sich Schadorganismen verbreiten, so Ganninger. Aus vergleichbarem Grund gelte eine Sonderregelung für Waldeigentümer im Hinblick auf das Verbrennen von Rinde und Reisig im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung. Wenn es günstiger oder nur geringfügig teurer ist, pflanzliche Abfälle zu kompostieren oder anderweitig sinnvoll zu verwerten, statt sie zu verbrennen oder als Abfall entsorgen zu lassen, gilt dies als wirtschaftlich zumutbar. Der Amtsleiter bittet um Beachtung: „Wenn eine der beiden Voraussetzungen vorliegt, dürfen pflanzliche Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen nur unter Beachtung folgender Regeln verbrannt werden: Im Innenbereich ist das Verbrennen nicht erlaubt. Ein flächenhaftes Abbrennen ist verboten. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Durch Rauchentwicklung dürfen keine Verkehrsbehinderungen und keine erheblichen Belästigungen sowie kein gefährlicher Funkenflug entstehen. In keinem Fall dürfen folgende Mindestabstände unterschritten werden: 200 Meter von Autobahnen, 100 Meter von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und 50 Meter von Gebäuden und Baumbeständen. Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden, außerdem nicht in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Feuer und Glut müssen ständig beobachtet werden und beim Verlassen erloschen sein. Die Verbrennungsrückstände sind bald in den Boden einzuarbeiten. Handelt es sich um größere Mengen pflanzlicher Abfälle, die verbrannt werden müssen, ist dies der Ortspolizeibehörde, also der Stadt oder Gemeinde, rechtzeitig vorher anzuzeigen. Für ein Feuer im Abstand von unter 100 Metern zum Wald ist eine Genehmigung des Amts für Waldwirtschaft beim Landratsamt Ortenaukreis einzuholen, außer es ist der Waldbesitzer selbst, der es im Rahmen der Sonderregelungen entzündet. Das widerrechtliche Verbrennen von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen stellt nach Mitteilung des Landratsamts Ortenaukreis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Weitere Auskünfte gibt das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht beim Landratsamt Ortenaukreis, Tel.: 0781 805 9818. Für Waldeigentümer sind die forstlichen Revierleitungen Ansprechpartner.

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Spatenstich für die Nordtangente Achern

Ortenaukreis startet eines der größten Infrastrukturprojekte der Region 

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Gestern wurden wir in Lahr von zwei jungen Menschen angesprochen, ob wir eine Unterstützerunterschrift für den Kreiswahlvorschlag zum 18. Landtag BaWü machen wollen (ja, wollten wir).

Ich finde es in diesen Zeiten sehr ermutigend, dass sich einige der nächste Generation politisch engagieren und den Kampf für die Demokratie aufnehmen (die #noAfD hatte hier zuletzt 19% bei der BTW).

PS: Man hätte das Anliegen mit einem Aufsteller besser vorab kommunizieren können.

#dielinke #ortenau #lahr

Ortenaukreis modernisiert Einsatzführung im Katastrophenschutz: Neues Konzept stärkt Zusammenarbeit von Landkreis, Kommunen und Einsatzkräften – Reaktion auf veränderte Risikolage und wissenschaftlich begleitet https://www.ortenaukreis.de//Newsroom/Ortenaukreis-modernisiert-Einsatzf%C3%BChrung-im-Katastrophenschutz.php?object=tx,3406.5.1&ModID=7&FID=3406.21274.1&NavID=3406.6&La=1

#Ortenau #Ortenaukreis

Ortenaukreis modernisiert Einsatzführung im Katastrophenschutz

Neues Konzept stärkt Zusammenarbeit von Landkreis, Kommunen und Einsatzkräften – Reaktion auf veränderte Risikolage und wissenschaftlich begleitet

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Welt-AIDS-Tag unter dem Motto „Gemeinsam. Gerade jetzt“: Am 1. Dezember findet weltweit der Welt-AIDS-Tag statt. Er erinnert daran, dass HIV und AIDS weiterhin gesellschaftliche Aufmerksamkeit brauchen und ruft zu ... https://www.ortenaukreis.de//Newsroom/Welt-AIDS-Tag-unter-dem-Motto-Gemeinsam-Gerade-jetzt-.php?object=tx,3406.5.1&ModID=7&FID=3406.21273.1&NavID=3406.6&La=1

#Ortenau #Ortenaukreis

Welt-AIDS-Tag unter dem Motto „Gemeinsam. Gerade jetzt“

Am 1. Dezember findet weltweit der Welt-AIDS-Tag statt. Er erinnert daran, dass HIV und AIDS weiterhin gesellschaftliche Aufmerksamkeit brauchen und ruft zu Solidarität mit Menschen mit HIV auf. In diesem Jahr steht der Welt-AIDS-Tag unter dem Motto „Gemeinsam. Gerade jetzt“. Unter diesem Motto starten das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), die Deutsche AIDS-Stiftung (DAS) und die Deutsche Aidshilfe (DAH) eine bundesweite Kampagne. Laut aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts lebten Ende 2024 in Deutschland knapp 97.700 Menschen mit HIV. Im selben Jahr haben sich schätzungsweise 2.300 Personen neu infiziert, rund 200 mehr als im Vorjahr. Vor diesem Hintergrund nutzen im Ortenaukreis die HIV/STI-Beratungsstelle des Landratsamts und das Zentrum für sexuelle Gesundheit Aidshilfe Freiburg – Offenburg e.V. den Welt-AIDS-Tag, um zu informieren und ihre Beratungs- und Testangebote bekannter zu machen. Auf die anhaltende Bedeutung von Information und Aufklärung weist Rebecca Bruder, Sozialarbeiterin der HIV/STI-Beratungsstelle des Landratsamts Ortenaukreis, hin: „Der Welt-AIDS-Tag bleibt wichtig, weil Unsicherheiten, Vorurteile und fehlendes Wissen immer noch eine Rolle spielen. Wir möchten Menschen ermutigen, sich beraten zu lassen, Fragen zu stellen und sich über Schutzmöglichkeiten zu informieren.“ Lokale Aktionen zum Welt-AIDS-Tag Das Landratsamt Ortenaukreis und das Zentrum für sexuelle Gesundheit rücken gemeinsam ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote in den Fokus. Zum zweiten Mal in Folge besuchen Mitarbeitende der Beratungsstellen am 28. November ab 22 Uhr die Disco „Mensch Meier“ in Lahr, kommen dort mit Feiernden ins Gespräch, beantworten Fragen und verteilen Kondome. In den Tagen um den 1. Dezember werden außerdem in Offenburg an zwei Standorten die Welt-AIDS-Tag-Fahnen gehisst: vor dem Hauptgebäude des Landratsamts in der Badstraße und vor dem Historischen Rathaus. Zusätzlich informieren beide Beratungsstellen über ihre Social-Media-Kanäle rund um HIV, Prävention und Beratungsangebote. Am 2. Dezember lädt das Zentrum für sexuelle Gesundheit von 10 bis 14 Uhr zum Tag der offenen Tür in die Räumlichkeiten in der Malergasse 1 in Offenburg ein. Parallel dazu findet in den Offenburger Apotheken der alljährliche Teddybär-Verkauf zugunsten der lokalen HIV-/AIDS-Arbeit statt. Mit diesen Aktionen sollen die vorhandenen Unterstützungsangebote stärker in den Blick rücken. Die Bedeutung dieser Angebote beschreibt Tabea Müller vom Zentrum für sexuelle Gesundheit: „Jede Form von Sichtbarkeit hilft. Aufklärung ist nach wie vor entscheidend, um Menschen mit HIV zu unterstützen und gleichzeitig neue Infektionen zu verhindern.“ Hintergrundinformationen: Prävention und Testung Mit der Offenburger Außenstelle des Zentrums für sexuelle Gesundheit und der Beratungsstelle für HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten des Landratsamts Ortenaukreis gibt es in der Ortenau zwei anonyme und kostenfreie Anlaufstellen rund um Beratung, Testung und Prävention von HIV. Beide Beratungsstellen bieten nach vorheriger Terminvereinbarung anonyme und kostenfreie Tests auf HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten (STI) an. Außerdem führen die Beratungsstellen Präventionsveranstaltungen zur sexuellen Gesundheit an Schulen und in Jugendeinrichtungen durch. Kontakt: Landratsamt Ortenaukreis Beratungsstelle für HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten Lange Straße 51, 77652 Offenburg Rebecca Bruder Tel.: 0781 805 9707 aidsberatung@ortenaukreis.de Zentrum für sexuelle Gesundheit Aidshilfe Freiburg – Offenburg e.V. Außenstelle Offenburg Malergasse 1, 77652 Offenburg Tabea Müller Tel.: 0781 771 89 tabea.mueller@zsg-freiburg.de

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Nistkästen: Ein Weihnachtsgeschenk, das Mensch und Tier gefällt

Über Singvögel im Garten freut sich fast jeder – doch in einer Agrarlandschaft mit immer weniger Hecken und Bäumen und in den teilweise „versteinerten“ Vorgärten unserer Städte und Dörfer ist das Angebot an Nischen für die bunte Vogelwelt sehr knapp. #Nistkästen und Nisthilfen sind darum ein wichtiger Ersatz für die verloren gegangenen natürlichen Nistmöglichkeiten. Mit dem Bau solcher „Vogelhäusle“ können schon Kinder und Jugendliche für die Tierwelt, die Natur und auch für den Umweltschutz begeistert werden. Und für ältere Menschen, deren Bewegungsradius möglicherweise eingeschränkt ist, bedeutet das muntere Treiben vor dem Fenster oft eine nette Abwechslung.

Auf der Seite https://www.bund-rso.de/themen-und-projekte/natur-landschaft/nistkaesten-bauanleitungen/ des #BUND Regionalverbands Südlicher Oberrhein findet man Bauanleitungen für eine Vielzahl von Nistkästen. Handwerklich nicht so versierte Menschen können beim BUND Bausätze für Meisennistkästen erwerben. Der BUND Regionalverband lässt diese bei einer regionalen Behindertenwerkstatt anfertigen. Das Fichten- und Tannenholz stammt von kleinen, zumeist bäuerlichen Familienbetrieben aus dem #Schwarzwald. Auch im BUND-Umweltzentrum #Ortenau in #Offenburg, Hauptstr. 21, sind die Nistkastenbausätze zum Preis von 16 Euro zu kaufen (solange Vorrat reicht, Bürozeiten jeweils am Montag- und Mittwochvormittag).

Wer einmal einen Nistkasten aufgehängt hat, wer Vögel und Natur beobachtet, wird auch sehen, dass der Bau von Nisthilfen nur ein erster, kleiner, aber wichtiger Schritt ist. Man kann dadurch erkennen, dass die Natur in Gärten, Wälder, Städte und Dörfer zurückgebracht werden muss und dass Vogel-, Natur- und #Umweltschutz langfristig auch dem Menschen dient und nutzt.

Informationen zum Thema sind im BUND-Umweltzentrum Ortenau, Hauptstr. 21 in Offenburg, Tel. 0781/25484 erhältlich.