Übersehn haben sie in der Eile allerdings, dass damit auch nicht strafrechtlich verurteilte #Altnazis betroffen waren, denen grad erst #Wahlrecht und #Wählbarkeit wieder zurückgegeben worden war. Bald nach der #Wahl haben sie deshalb »durch #Richterspruch« eingefügt. Erledigt hat sich das schließlich dadurch, dass die Wählbarkeit bundesrechtlich im #StGB ausgeschlossen worden ist. Vor 1969 war das nur bei individuellen #Nebenstrafen der Fall; … [3/5]