Übersehn haben sie in der Eile allerdings, dass damit auch nicht strafrechtlich verurteilte
#Altnazis betroffen waren, denen grad erst
#Wahlrecht und
#Wählbarkeit wieder zurückgegeben worden war. Bald nach der
#Wahl haben sie deshalb »durch
#Richterspruch« eingefügt. Erledigt hat sich das schließlich dadurch, dass die Wählbarkeit bundesrechtlich im
#StGB ausgeschlossen worden ist. Vor 1969 war das nur bei individuellen
#Nebenstrafen der Fall; … [3/5]