"#Aufbewahrungsfrist zur Erfüllung der #DSGVO-#Nachweispflichten – Datenschutzbehörde: 3 Jahre"
-> Aufsichtsbehörde Thüringen setzt die Verjährungsfristen für Verstöße gegen die DSGVO an (vgl. § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG). https://lnkd.in/enfxrNdD
"#Bürokratie, #Nachweispflichten und #Kontrollen werden wir auf ein absolutes Minimum begrenzen." (S. 18 - 556)
Also jetzt natürlich nicht für #Arbeitssuchende & Bezieher*innen von #Sozialleistungen. Für die gibts #Vollüberwachung.
Aber ob jetzt die #Tarifverträge eingehalten werden - da müssen wir nun wirklich nicht so genau hinschauen. Nä !
"#Aufbewahrungsfrist zur Erfüllung der #DSGVO-#Nachweispflichten – Datenschutzbehörde: 3 Jahre"
-> Aufsichtsbehörde Thüringen setzt die Verjährungsfristen für Verstöße gegen die DSGVO an (vgl. § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG). https://lnkd.in/enfxrNdD