„Digital-First“ per Landesverfassung
Bisher garantiert die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein einen "persönlichen, schriftlichen und elektronischen Zugang zu seinen Behörden und Gerichten". Daraus soll künftig hauptsächlich ein digitaler Zugang werden.https://kaffeeringe.de/2026/01/27/digital-first-per-landesverfassung/
