Nachrichten vom nördlichsten aller #Landgerichte oder auch: #Geschichten von der #Insel 🏖️
Ein Mann behauptete, er sei auf #Sylt bei einer gefĂĽhrten #Wanderung auf ĂĽber einen #Kanaldeckel gestolpert und gestĂĽrzt.
Das #Gericht entschied, dass weder die Veranstalterin der Wanderung noch die Gemeinde für den Sturz haftbar seien. Grund: Der Kanaldeckel sei für aufmerksame #Fußgänger gut erkennbar gewesen. Der Vorfall hätte vermieden werden können.

