Als #Maximum kann man einfach alle berücksichtigten #Landesstimmen geteilt durch die #Sollsitzzahl nehmen. Das erspart jegliche komplexere #Sitzverteilung, die ziemlich unsinnig ist, wenn die #Gesamtsitzzahl eh nicht konstant ist, und nur die #Rundungsfehler erhöht. Die so errechneten #Sitzansprüche werden dann einfach nur standardgerundet, wobei halt auch ohne #Überhangmandate 1–2 Sitze mehr oder weniger als geplant rauskommen können. [11/11]
Den #Mindestausgleich kann man leicht mit #Höchstzahlen beschreiben: Solang eine #Partei noch ungedeckte #Wahlkreissitze hat, werden auf weitere Höchstzahlen Sitze vergeben. Beim #Vollausgleich berechnet man einfacher den #Divisor direkt. Er ist dann schlicht der niedrigste #Quotient aus #Landesstimmen einer Partei und ihren Wahlkreissitzen (Kosten vom bisher billigsten Sitz). [10/11]

Ok, laut #Staatsgerichtshof ist die Summe der #Beträge der Abweichungen der prozentualen #Sitzanteile zu den prozentualen berücksichtigten #Landesstimmen zu minimieren, soweit ich das grad seh. (Bloße Beträge sind bei #Optimierungen selten eine gute Idee.) Das wären derzeit bei Sitzzahlen, die der CDU ihre 52 Sitze geben:

131 1.5042
132 1.1388
133 0.9989
134 0.9464
135 0.8477
136 1.2121

#ltwhe23 #ltwhe #Hessenwahl #LandtagswahlHessen

… (viel weniger als die #Parteienfinanzierung; ist schon ewig nicht mehr erhöht worden und ist auch auf die tatsächlichen #Wahlkampfkosten gedeckelt). Für #Parteien ohne #Landesliste gibts reguläre #Parteienfinanzierung ab 10 ⁠% in einem #Wahlkreis auf die #Wahlkreisstimmen. Wie bei #Bundestagswahlen werden zwar die #Landesstimmen (wie in #Hessen die #Zweitstimmen heißen) nicht berücksichtigt, wenn der #Wähler einen erfolgreichen nicht verrechenbaren #Wahlkreiskandidaten gewählt hat, … [5/8]