📌 Haftungs-Hinweis Winterlager
Das Gericht stellt klar: Wird ein als „Mietvertrag“ bezeichnetes Winterlager de facto als Lagervertrag ausgeführt, haftet der Betreiber für Schäden – vertragliche Haftungsausschlüsse sind unwirksam. Dies hat praktische Folgen für Bootsinhaber. #Lagerrecht #Haftung #Vertragsrecht

https://www.ra-kotz.de/qualifizierung-des-winterlagervertrages-als-lagervertrag-haftung-bei-sturm.htm