📌 Krypto-Zahlung im Arbeitsvertrag?
Das BAG stellt klar: Der unpfändbare Mindestlohn muss in Euro erfolgen. Kryptowährungszahlungen sind nur als Sachbezug für den pfändbaren Lohnanteil zulässig.
#Arbeitsrecht #BAGUrteil #KryptoGehalt
📌 Krypto-Zahlung im Arbeitsvertrag?
Das BAG stellt klar: Der unpfändbare Mindestlohn muss in Euro erfolgen. Kryptowährungszahlungen sind nur als Sachbezug für den pfändbaren Lohnanteil zulässig.
#Arbeitsrecht #BAGUrteil #KryptoGehalt