Langweiliger werden

Breakpoint: Soziale Medien müssen langweiliger werden

Große Techkonzerne investieren Milliarden, um uns so lange wie möglich auf ihren Plattformen zu halten. Mit Erfolg: Viele von uns verbringen nahezu ein Viertel ihrer Lebenszeit online. Damit bringen wir den Betreibern ordentlich Geld ein – ob wir das wollen oder nicht. Ändern soll das ein neues EU-Gesetz.

Es lässt mich nicht los, dieses kleine, viereckige Gerät. Das eine Ding, das ich immer bei mir trage, selbst wenn ich nur vom Schlafzimmer in die Küche laufe. In der Bahn, in Pausen, beim Warten an der Ampel, vorm Einschlafen, direkt nach dem Aufwachen: In jeder freien Sekunde geht mein erster Griff zum Smartphone. Selbst wenn ich Besseres zu tun hätte und selbst wenn mich der Inhalt eigentlich gar nicht interessiert oder ich vom Scrollen schon längst Kopfschmerzen habe. Auch dann, wenn ich eigentlich nicht frei habe. Wenn ich – so wie jetzt gerade – eine Hausarbeit für die Uni schreiben sollte oder eine Kolumne abgeben muss.

Meine durchschnittliche tägliche Bildschirmzeit auf Instagram beträgt zwei Stunden. Zwei Stunden jeden Tag. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das 730 Stunden, die ich mit einer einzigen App verbracht habe. In dieser Zeit hätte ich im vergangenen Jahr eine Sprache lernen oder ein gesamtes zusätzliches Studiensemester im Umfang von 30 ECTS abschließen können. Ganz abgesehen von der Zeit, die ich auf WhatsApp, beim Surfen oder mit Serien verbringe. Mir ist das seit Jahren bewusst. Und trotzdem ändert sich nichts. Das ist kein persönliches Versagen. Es ist Systemdesign.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2025 verbringen deutsche Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren im Schnitt über 200 Minuten täglich im Netz. Das entspricht einem Teilzeitjob. 68 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu: „Es kommt oft vor, dass ich mich vergesse und viel mehr Zeit am Handy verbringe, als ich geplant hatte.“ Das ist kein Charakterproblem. Das ist das Ergebnis von Milliarden Euro, die in Systeme investiert wurden, um genau das zu erreichen.

By Design

Soziale Medien sind längst nicht nur Unterhaltungsmedien. Sie sind Aufmerksamkeitsmaschinen. Ihr Geschäftsmodell basiert nicht auf guten Inhalten, die produzieren sie nicht einmal selbst. Und wenn wir ehrlich sind, ist der meiste Content in Sozialen Medien weder besonders unterhaltsam noch bereichernd.

Das Geschäftsmodell basiert darauf, menschliche Aufmerksamkeit zu binden, zu messen und in Werbeeinnahmen zu verwandeln. Je länger wir scrollen, desto wertvoller sind wir als Nutzer. Unsere Zeit ist das Produkt.

Die Mechanismen sind gut dokumentiert: Plattformen wie Meta und ByteDance setzen auf denselben neurobiologischen Mechanismus wie Spielautomaten: den variablen Verstärkungsplan. Das Gehirn schüttet Dopamin nicht aus, wenn es eine Belohnung erhält, sondern während es eine erwartet. Es ist das Vielleicht, das süchtig macht. Vielleicht unterhält mich der nächste Clip besser als der davor.

Dazu kommen Endlosscrolling ohne natürliche Pause, Push-Benachrichtigungen im Sekundentakt, Empfehlungssysteme, die nicht das Interessanteste zeigen, sondern das, was uns emotional am stärksten aktiviert. Der Schließen-Button kleiner und grauer als der Weiter-Button. Die Datenschutzeinstellungen hinter drei Menüs versteckt. Die Kündigung, die nach jeder Menge Kleingedrucktem den Account nur für dreißig Tage stilllegt.

All das zusammen ergibt eine Architektur, in der Freiheit simuliert wird – du kannst ja jederzeit aufhören – aber strukturell verhindert. Wer hier „zu viel“ Zeit verbringt, hat nicht versagt. Er hat sich einem System ergeben, das dafür optimiert wurde, ihn auf der Plattform zu halten. Und das es gleichzeitig schafft, uns all das als emanzipatorisch zu verkaufen.

Soft Power reicht nicht aus

Auf solche Probleme antworten Entscheidungsträger gerne mit weichen Steuerungselementen: etwa mehr Medienkompetenz in der Schule. Das ist nicht falsch. Aber es ist unzureichend – selbst wenn dieser Forderung endlich einmal ernsthaft nachgegangen würde. Es wäre so, als würde man einem rauchenden Jugendlichen sagen, er solle mehr Willenskraft aufbringen, anstatt Tabakwerbung zu regulieren und Zigarettenhersteller zur Verantwortung zu ziehen.

Das strukturelle Problem ist eine fundamentale Machtasymmetrie: Auf der einen Seite Unternehmen mit Milliardenumsätzen und Tausenden Mitarbeitern, die sich rund um die Uhr mit einer Frage beschäftigen: Wie halten wir Menschen möglichst lange auf der Plattform? Und auf der anderen Seite Nutzer, die – selbst wenn sie wissen, wie ihnen da eigentlich geschieht – nahezu keine Möglichkeit haben, sich davor zu schützen und gleichzeitig weiterhin große Online-Plattformen zu nutzen.

Brüssel will mehr digitalen Verbraucherschutz

Nach Jahren der Diskussion plant die EU-Kommission den Digital Fairness Act (DFA); ein Gesetz, das das digitale Verbraucherrecht grundlegend neugestalten soll. Grundlage ist eine Erhebung aus dem Oktober 2024, deren Befund ernüchternd ausfiel: Die bestehenden EU-Verbraucherschutzgesetze taugen für das digitale Zeitalter nicht. Verbraucher werden durch manipulative Online-Praktiken zu Vertragsabschlüssen verleitet, die sie sonst nicht getätigt hätten.

Der DFA soll nach aktueller Beschreibung seitens des EU-Parlaments unter anderem vier Kernprobleme regulieren: Dark Patterns, suchterzeugendes Design, Influencer-Marketing und die unlautere Personalisierung durch die Plattformbetreiber selbst.

Kein Wunder, dass die Plattformen dagegen Sturm laufen. TikTok erklärte in der Konsultation zum geplanten Gesetz, es bestehe nur sehr begrenzter Bedarf an zusätzlicher Regulierung. ByteDance, Meta, Google: Sie alle wissen, was auf dem Spiel steht. Weniger manipulatives Design bedeutet weniger Verweildauer, weniger Werbeeinnahmen.

Die EU hat mit DSA, DMA und AI Act bereits ambitionierte Digitalgesetze verabschiedet. Diese Regelwerke haben eine gemeinsame Leerstelle: Sie regulieren Inhalte und Marktmacht, nicht das Design der Plattformen. Der DFA soll genau diese Lücke schließen. Entscheidend wird – wie so oft – die Durchsetzung des Acts sein. Die EU hat eine unrühmliche Geschichte, ambitionierte Gesetze zu verabschieden und sie anschließend unzureichend durchzusetzen.

„Langweiliger“, aber freier

Ich will keine App-freie Welt. Keine vordigitale Idylle, wie sie so mancher Kulturpessimist allzu gerne zeichnet. Was ich will, ist die tatsächliche Freiheit, darüber zu entscheiden, wie ich meine Zeit verbringe. Eine App-Architektur, die mich nicht gegen mich selbst ausspielt.

Soziale Medien müssen langweiliger werden. Nicht im Sinne schlechterer Inhalte – die sind ohnehin meist beliebig. Sondern im Sinne eines Designs ohne psychologische Fallen. Das zu ermöglichen, ist eine politische Entscheidung. Und es wird Zeit, dass diese Entscheidung zugunsten der Verbraucher in Brüssel getroffen wird.

Carla Siepmann schreibt seit 2022 frei für netzpolitik.org. Sie interessiert sich für Gewalt im Netz, Soziale Medien und digitalen Jugendschutz. Seit 2023 erscheint ihre monatliche Kolumne auf netzpolitik.org. Kontakt: [email protected], @CarlaSiepmann. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Langweiliger werden – Beueler-Extradienst

Sieben Tage vor Palmsonntag – Hölderlins „Patmos“ und der Zwischenraum der Gefahr - Kolumne

Kolumne über Hölderlins Patmos und Kafkas Der Bau: Erwartung, Gefahr und das Geräusch als Struktur der Unsicherheit vor Palmsonntag.

Lesering.de

Was in der Biologie lange als „Abfall“ galt, entpuppt sich im Nachhinein immer wieder als hoch relevant: von #JunkDNA über kleine #regulatorischeRNAs bis zu #extrazellulärenVesikeln. Ralf Neumann zeigt auf, warum Nebenbefunde nicht einfach vorschnell entsorgt werden sollten: https://www.laborjournal.de/editorials/3454.php

#Laborjournal #LifeSci #Kolumne #Molekularbiologie #Genomforschung #Mikrobiologie #Medizin

Sie kämpfen bis zum bitteren Ende: Putin und Trump im Krieg

Der Frühling naht, die Weltlage hat sich allerdings weiter verschärft. Darantragen die Politrentner Wladimir Putin und Donald Trump die Schuld, meintWladimir Kaminer. Und hat da ein paar Vorschläge.

t-online
Bertolts Bruch und Friedrichs Fiasko – Den Faust im Genick I · Leipziger Zeitung

In diesen trüben Zeiten eines kriegslärmenden Neoliberalismus – gibt es da noch so etwas, was man Hoffnung nennen kann? „Natürlich gibt es Hoffnung, nur

Leipziger Zeitung

Der Alte

Neues aus dem Fernsehrat (114)

Der ZDF-Fernsehrat hat den Intendanten für das ZDF bestätigt: Norbert Himmler bleibt im Amt. Keine Überraschung, er war ja auch der einzige Kandidat. Unser Kolumnist Erik Tuchtfeld fragt: Ist die Wahl ohne Auswahl ein Problem?

Er bleibt es: Vergangenen Freitag haben wir als ZDF-Fernsehrat Norbert Himmler für weitere fünf Jahre als ZDF-Intendanten bestätigt. Auffällig ist, wie kontroverse öffentliche Berichterstattung und große Einigkeit innerhalb des Gremiums auseinanderfallen.

Himmler war – nachdem die zwischenzeitliche Überraschungskandidatin Floria Fee Fassihi zurückgezogen hatte – der einzige Kandidat und wurde mit einer Mehrheit von über 90 Prozent der abgegebenen Stimmen gewählt. Die heftige Kritik dieser „Wahl ohne Auswahl“ ist Anlass für eine Kolumne zum Wahlverfahren und der Frage, ob die Vielfalt im Fernsehrat für demokratische Wahlen genügt.

Die Kritik

Auf dem Wahlzettel am Freitag standen ein Name und drei Optionen:

Norbert Himmler; [ ] Ja, [ ] Nein, [ ] Enthaltung

Anders war es noch vor fünf Jahren, als ein Nachfolger für den damaligen Intendanten Thomas Bellut gesucht wurde. Himmler trat damals gegen die Leiterin des ARD-Hauptstadtstudios Tina Hassel an. Zur Entscheidung kam es erst, nachdem Tina Hassel im dritten Wahlgang ihre Kandidatur zurückzog. Sie hatte in den beiden Wahlgängen davor weniger Stimmen als Himmler erhalten, dieser hatte allerdings nicht das erforderliche Quorum von drei Fünfteln der Stimmen des Fernsehrats auf sich vereinen können.

In der Logik des Fernsehrates, der sich in einen „schwarzen“ (konservativen) und einen „roten“ (progressiven) Freundeskreis aufteilt (zur Kritik von Leonhard Dobusch an diesem System siehe hier), war Hassel damals die Kandidatin des roten und Himmler der des schwarzen Freundeskreises.

Nun gab es also nur noch einen Kandidaten. Vorgeschlagen von der Vorsitzenden des schwarzen Freundeskreises Christiane Schenderlein, Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt, trifft beides – Person und Verfahren – auf scharfe Kritik in den (soweit ich es erkennen kann nahezu ausschließlich konservativen) Medien. Wolfgang Kubicki poltert in der BILD, das Wahlverfahren sei „intransparenter Muff“, der „radikal demokratisiert“ gehöre. Boehme-Neßler (den man sonst davon kennt, dass er die Forderung eines AfD-Verbots als „Zivilisationsbruch“ bezeichnet) im Cicero und Hanfeld in der FAZ sind sich einig, dass diese Wahl eine „Farce“ war (für die Zusammenstellung der Kritik sei Bartels im Altpapier gedankt).

Das Ausmaß und die Stoßrichtung der Kritik überraschen doch etwas, wenn man bedenkt, dass es sich um Empörung des konservativen (bis rechtsäußeren) Feuilletons über die Wahl eines Kandidaten auf Vorschlag der konservativen Gruppe handelt. Wolfgang Kubicki, so scheint es, ist völlig erbost darüber, dass es nicht mehr links-grüne Vorschläge auf dem Stimmzettel gab. Wie demokratisch und offen war das Verfahren für die Kandidatenaufstellung also?

Gemäß der Wahlsatzung des ZDF wurde das Amt des Intendanten vom 5. bis 30. Januar 2026 öffentlich ausgeschrieben, bewerben konnte sich also jedermann. Sofern die Bewerbungen die formalen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten (recht banale Eigenschaften wie die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und ein ständiger Wohnsitz in Deutschland, § 26 Abs. 2 ZDF-Staatsvertrag), wurden sie an sämtliche Mitglieder des Fernsehrats weitergeleitet. Danach lagen uns als Fernsehratsmitgliedern sieben Bewerbungen vor.

Wenn nur ein einziges Fernsehratsmitglied eine Bewerbung unterstützt, wäre die Person zur Wahl zugelassen worden und hätte die Möglichkeit bekommen, sich im Plenum vorzustellen und befragt zu werden (§ 5 Abs. 4 ZDF-Wahlsatzung). Während die Möglichkeit der Bewerbung also so gut wie keinen Einschränkungen unterlag, waren die Hürden für die Zulassung zur Wahl zumindest denkbar gering (und es erscheint mir absolut sinnvoll, dass Kandidierende ohne Aussicht auf auch nur eine Stimme sich nicht einer öffentlichen Wahl stellen müssen). Das Verfahren selbst hätte deshalb kaum offener ausgestaltet sein können.

Nun stellt sich die Anschlussfrage: Sind wir als Wahlgremium – als Fernsehrat – vielleicht derart gleichartig besetzt, dass von vornherein klar war, dass sämtliche Mitglieder die gleiche Präferenz teilen werden?

Welche Gesellschaft repräsentiert dieser Fernsehrat?

Wie homogen ist also der Fernsehrat, diese laut Rosenfelder (Welt) „Ständevertretung des politischen Beamtenapparats und der durchpolitisierten Verbands- und NGO-Landschaft“? Ist – so könnte die Kontrollfrage lauten – (ausgerechnet) Wolfgang Kubicki der wahre Anwalt marginalisierter Gruppen, der darauf hinweist, welche Interessen im Gremium nicht ausreichend vertreten sind?

In seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die damalige Zusammensetzung des Fernsehrats den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügte. Seitdem ist klar, dass maximal ein Drittel der Fernsehratsmitglieder „staatlich oder staatsnah“ sein darf. In der Praxis besteht diese „Staatsbank“ im Fernsehrat nun aus 20 der 60 Mitglieder (16 für die Bundesländer, zwei für die Bundesregierung, zwei für die Kommunen). Gemeinsam mit den 40 weiteren Mitgliedern muss der Fernsehrat „möglichst vielfältige […] Perspektiven und Erfahrungshorizonte […] aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenzuführen“, um als „Sachwalter des Interesses der Allgemeinheit“ zu dienen. Die Zusammensetzung soll gleichermaßen das „Gebot der Vielfaltsicherung“ und das „Gebot der Staatsferne“ sichern.

Und es ist tatsächlich ein recht bunter Strauß an zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisationen, die Menschen in den Fernsehrat entsenden. Von Arbeitgeberverbänden zu den Gewerkschaften und Sozialverbänden, von den Kirchen bis zum Bund der Vertriebenen, von den Bereichen „Internet“ (den ich vertreten darf) über „Kunst“ und „Musik“ bis zu „Wissenschaft“ und „Heimat und Brauchtum“. Dank des Rotationsprinzips (auf jeden Mann muss eine Frau folgen und umgekehrt, § 21 Abs. 4 ZDF-Staatsvertrag – nicht-binäre Geschlechter wurden in der Gesetzesnovelle 2015 offensichtlich nicht bedacht) ist er aktuell zudem auch weit überwiegend weiblich. So kommt auch eine große Diversitätsstudie der Neuen Deutschen Medienmacher*innen zu dem Ergebnis, dass zumindest „[im] Vergleich mit anderen Rundfunkräten […] der ZDF-Fernsehrat damit recht vielfältig besetzt“ ist.

Trotzdem gibt es auch Schwächen: Die Perspektiven junger Menschen sind in dem Gremium mit einem Altersdurchschnitt von 57,3 Jahren [Stand: Juli 2022, Diversitätsstudie] eindeutig unterrepräsentiert, auch die ganz unterschiedlichen Erfahrungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (rund 25 Prozent der deutschen Bevölkerung) oder muslimischen Glaubens (6,4 Prozent der Bevölkerung) werden primär durch jeweils eine:n Vertreter:in für die Bereiche „Muslime“ und „Migranten“ vertreten, aber sind selten bei Repräsentant:innen anderer Bereiche vorhanden. Auch Nicht-Akademiker:innen und, noch deutlich weniger, Menschen mit Armutsgeschichte sind nach meinem sehr subjektiven Eindruck kaum im Fernsehrat vertreten.

Das Fehlen all dieser Diversitätsmerkmale macht insoweit auch mich zu einem geradezu typischen Vertreter in dem Gremium. Selbstverständlich prägt das auch die Debatten im Fernsehrat: Welche Themen diskutiert und welche Programmbeschwerden als begründet angesehen werden, hängt auch mit den Erfahrungen und Werten zusammen, die die Mitglieder des Fernsehrats individuell einbringen.

Wenn wir als Fernsehrat tatsächlich die Vielfalt der Gesellschaft abbilden möchten, müssen wir in diesen Bereichen besser werden. Das wäre gesetzlich beispielsweise über eine explizite Vertretung für junge Menschen oder vielfältigere Sitze für Menschen mit Migrationsgeschichte möglich. Noch wichtiger ist aber, dass sich zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Entsendeorganisationen (auch „das Internet“) an die eigene Nase fassen und bei zukünftigen Entsendungen darauf achten, den Fernsehrat mit einem Profil zu ergänzen, welches wirklich neue Perspektiven einbringen kann.

Fernsehrat bestätigt Amtsinhaber

Nach diesem sehr großen Bogen soll es zurück zur Ausgangsfrage gehen: Ist die Wahl des Intendanten durch den Fernsehrat demokratisch legitim? Ich würde das eindeutig bejahen. Das Verfahren war offen und der Fernsehrat ist vielfältig besetzt (auch wenn es hier Defizite gibt, um denen es Kubicki, Rosenfeld und Boehme-Neßler aber wohl kaum ging). Gibt es trotzdem eine große Einigkeit im Gremium, mag das vielleicht überraschend sein, ist aber für sich noch kein Anzeichen für fehlende Streitkultur und offene Kritik in anderen Fragen. Verweise auf die (Aus-)Wahl von vor fünf Jahren gehen schlicht fehl, weil es für ein solches Amt einen erheblichen Unterschied macht, ob ein Amtsinhaber zur Wiederwahl antritt (man also über den bisherigen Kurs abstimmt) oder es notwendigerweise aufgrund einer Neubesetzung frischen Wind gibt.

Offensichtlich sind große Teile des Fernsehrats mit der Arbeit von Norbert Himmler grundsätzlich zufrieden. Aus meiner Perspektive gerade nicht, weil er ein „Verwalter“ ist, sondern weil er die notwendige Transformation des ZDF vom Sender zum Ermöglicher gesellschaftlichen Dialogs ernst nimmt (und sie unter anderem als ersten Punkt seiner Bewerbungsrede nannte). Auch die konsequente Nutzung und Entwicklung von Open-Source-Systemen und der (wenn auch meiner Meinung nach viel zu zögerliche) Ausbau des Angebots frei-lizensierter Inhalte sind Schritte in die richtige Richtung.

Das ist alles kein Persilschein, sondern lediglich die Grundlage für Vertrauen, dass dieser Intendant weiter die Zukunft des Senders gestalten soll. Dabei ist er – so wie der Sender als Ganzes – auf kritische Begleitung angewiesen, die Fehler klar benennt (um Nutzung von KI-Material im heute-journal geht es in der nächsten Kolumne, versprochen!) und Druck macht, wenn Dinge sich zu langsam entwickeln.

Erik Tuchtfeld ist Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und leitet dort die interdisziplinäre humanet3-Forschungsgruppe. Ehrenamtlich engagiert er sich als Co-Vorsitzender von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt. Seit September 2025 vertritt er den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Der Alte – Beueler-Extradienst

Meine Meinung über die Probleme des Genre-Trends "Romantasy" und warum Geschichten an Tiefe und Substanz verlieren. #Kolumne #RomantasyTrend

https://theartofreading.de/verfuehrt-statt-erzaehlt-warum-diese-geschichten-an-tiefe-verlieren-kolumne/

Geschichten verlieren Tiefe durch Romantasy-Trend | The Art of Reading

Meine Meinung über die Probleme des Genre-Trends "Romantasy" und warum Geschichten an Tiefe und Substanz verlieren. | Kolumne

The Art of Reading
„Was steht denn da?“, fragt sich unsere TA in letzter Zeit immer häufiger. Vielleicht ist es Zeit für ein schickes Gesichtsoutfit am Bändchen?
👉️ Die Erlebnisse einer TA von Ute Ipe - "Projekt "Sehhilfe", kostenlos online: https://www.laborjournal.de/editorials/3456.php
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Vom Eise befreit sind nur die Straßen
Ein kurzes Knistern, dann wäre es auch schon zu spät gewesen. Krach, einen halben Meter hinter mir zerbricht eine Eisscholle auf dem Fußweg. Das kommt vor im Winter. Erst gefriert der Schnee in der Nacht. Dann, wenn die Mittagssonne die Dächer erwärmt, geraten die Eisbatzen ins Rutschen. Entsetzt sehe ich mich um.
https://www.neustadt-ticker.de/494/alltag/kolumne/vom-eise-befreit-sind-nur-die-strasen
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