Dass ein ehemaliger #Verfassungsrichter ( noch dazu als ehemaliger #Vorsitzender) dermaßen irrt in seiner #Beurteilung, ist schon #erschreckend und #aussergewöhnlich. Weder wäre diese Klarnamenpflicht ohne besondere, schwerwiegende Eingriffe in #Netzwerkstrukturen und #Internetprotokolle durchführbar, noch würde es verhindern, dass sich gerade Kriminelle und Hassaktivisten aller Art um #Verifizierungen herummogeln könnten und würden.
