"Laut Gesetz dürfen deutsche Parteien keine Spenden von mehr als 500 Euro annehmen, deren tatsächliche Spender »nicht feststellbar sind oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt«.
Sollte die AfD die rund 2,35 Millionen Euro nicht bei der Bundestagsverwaltung abliefern, drohen ihr im Fall der Feststellung einer unzulässigen Spende Strafzahlungen in bis zu dreifacher Höhe – in diesem Fall rund sieben Millionen Euro."
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Geld über mutmaßlichen Strohmann: Bundestag leitet Prüfverfahren wegen Millionenspende an AfD ein
Wer zahlte 2,35 Millionen Euro für den Wahlkampf der AfD? Der angebliche Spender war nach Recherchen von SPIEGEL und »Standard« wohl nur ein Strohmann. Jetzt reagiert die Bundestagsverwaltung.


