Helferführerschein - Führerschein gilt auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste
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Helferführerschein – Führerschein gilt auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste | regio-aktuell24
(ra) Die Unsicherheit, ob der Helferführerschein auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche Einsatzkräfte gilt, ist beseitigt. Wie Landtagsabgeordneter Josef Zellmeier am Mittwoch erklärte, habe das Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf seine Initiative hin klargestellt, dass der Helferführerschein auch weiterhin für Einsätze auf Veranstaltungen gültig sei. „Ich bin froh, dass Innenminister Herrmann auf meine Anfrage
