Helferführerschein – Führerschein gilt auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste | regio-aktuell24

(ra) Die Unsicherheit, ob der Helferführerschein auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche Einsatzkräfte gilt, ist beseitigt. Wie Landtagsabgeordneter Josef Zellmeier am Mittwoch erklärte, habe das Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf seine Initiative hin klargestellt, dass der Helferführerschein auch weiterhin für Einsätze auf Veranstaltungen gültig sei. „Ich bin froh, dass Innenminister Herrmann auf meine Anfrage

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Jetzt ist in #Bayern klargestellt, dass der #Helferführerschein / #Feuerwehrführerschein in #Hilfsorganisationen nur noch für ehrenamtliche Fahrten im Rahmen des #Rettungsdienstes und #Katastrophenschutzes zulässig ist.
Da aufgrund der bisherigen Anwendung keine echten Führerscheine gebraucht wurden, wurden auch keine bezahlt.
Heißt: Das ist ein Problem, da jetzt plötzlich Sanitätsdienste für Veranstaltungen nur noch schwer besetzt bzw. mit Fahrzeugen durchgeführt werden können.
Heute Abend waren mal wieder #fahrstunden zum #Helferführerschein angesagt. 2 Stunden das große Gespann vorwärts und rückwärts durch Straßen und Parkplätze fahren lassen