Dass ein Bundeskanzler im ersten Wahlgang nicht gewählt wird, gab es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie. In Artikel 63 des Grundgesetzes ist das Vorgehen in einem solchen Fall trotzdem genau geregelt, inklusive des letzten Wortes des Bundespräsidenten, der so z. B. einen mit einfacher Mehrheit gewählten Nazi verhindern könnte indem er das Parlament auflöst.
Ja, ich bin #GrundgesetzUltra... 😁
Ja, ich bin #GrundgesetzUltra... 😁