@GitteLauberger Genau das!!
Und der Richter schützt den Täter, weil er halt auch ein Mann ist. 🤮🤮🤮 Selber schon erlebt - hallo #Österreich, du rückständiges Macholand! 🤬
#Großglockner #Grossglockner #Narzissmus #Persönlichkeitsstörung #Femizid
Besonders absurd finde ich diesen Kommentar:
"Soll man nun um sicher zu gehen jetzt vor jeder Bergtour, die man mit Freunden im Österreich macht, einen Haftungsausschluss unterschreiben lassen?"
Erstens, wenn du so denkst, halte dich bitte von unseren Bergen fern. Zweitens, ich glaub ja eher nicht, dass sich Staatsanwaltschaften bei strafrechtlichen Ermittlungen von einem Haftungsausschluss beeindrucken lassen.
Rechtzeitig umdrehen, Freund*innen nicht alleine und geschwächt zurücklassen, rechtzeitig die Bergrettung alarmieren. Das machen unzählige Bergsteiger*innen jedes Jahr so und landen dann eben nicht vor Gericht.
Ich finde es übrigens absurd, wie viele Kommentare unter dem ZEIT-Artikel zum Großglockner-Fall die österreichische Rechtslage ignorieren.
"Er war doch kein Bergführer"
"privat unterwegs"
"finde es schwierig, dass die Verantwortung für das eigene Handeln und Tun komplett von der Frau auf den Mann übertragen wurde" (Das stimmt einfach nicht, da hat sich jemand gar nicht mit der Urteilsbegründung beschäftigt!)
Es ist im österreichischen Recht nun mal so, dass es bei größerer Erfahrung eines/einer Beteiligten zu rechtlicher Verantwortung kommen kann.
Und der Richter hat von der Eigenverantwortung der Verstorbenen gesprochen UND von der Verantwortung des Angeklagten, das widerspricht sich ja auch nicht.
Ein offensichtlicher #Femizid von einem Narzissten, quasi eine Wiederholungstat, und der Richter verhängt so eine milde Strafe!?! 🤢🤮🤮🤮🤬🤬🤬
Der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft haben nun drei Tage Zeit, Rechtsmittel anzumelden.
Das Urteil (nicht rechtskräftig) im Fall des Mannes, der im Jänner 2025 seine Freundin in der Nähe des Gipfels des Großglockners zurückgelassen hat, und wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt wurde:
Schuldspruch
5 Monate bedingt
Geldstrafe 9600 €
Wegen der Gerichtsverhandlung zum Fall Großglockner muss ich daran denken, dass wir uns ja manchmal über Leute lustig machen, die (z.B. auf niedrigeren Bergen oder wegen "überraschenden" Schneefalls) die Bergrettung rufen.
Aber die tun da, im Gegensatz zum Angeklagten, das richtige.
Ich habe mir fest vorgenommen, solche Fälle nicht mehr zu belächeln. Bitte ruft im Notfall die Bergrettung!
Bildbeschreibung: Ein Mann, sein Gesicht ist verpixelt, sitzt vor einem Tisch. Auf dem Tisch ist ein Tablet mit dem Foto eines Berges zu sehen.

Im Jänner 2025 erfror eine 33-jährige Bergsteigerin am Großglockner, der "einschlägige Erfahrung" laut dem Experten gefehlt habe. Der Richter zweifelt an der Darstellung des Freundes, dem die Staatsanwaltschaft grob fahrlässige Tötung vorwirft