¹ Pf. als ein eigenes, weitreichendes und demokratierelevantes Grundrecht, unterschieden von z.B. Meinungsfreiheit. Auch die Grenzen zwischen Pressearbeit und privater öffentlicher Meinungsäußerung - und welche Rechte und Privilegien damit jeweils verbunden sind - müssen vielleicht mal deutlich benannt und ggf. diskutiert werden.
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