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Legal, illegal, scheißegal


Gestern morgen bin ich als unbescholtener Bürger aufgestanden, zu Bett gegangen mit einer gravierenden Beschuldigung im Kopf.
Grund war eine Email vom zuständigen Stromnetzbetreiber:

"Uns liegt keine Anmeldung einer Erzeugungsanlage am/in [unsere Adresse] vor. Ohne Anmeldung und gültiger Einspeisezusage darf Ihre Anlage nicht Betrieben werden. Auch der Vergütungsanspruch der Bestandsanlage kann bei einer nicht angemeldeten Anlagenerweiterung eingestellt werden.
Bitte nutzen Sie unser Onlineportal, um die Anlagenerweiterung anzumelden. Ein Messkonzept der Gesamtanlage ist einzureichen. Die Inbetriebnahmemeldung muss durch Ihren zugelassenen Elektroinstallateur über unser Installateurportal erfolgen. Der Zählerstand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist mitzuteilen."

Am 17.3.2025 habe ich im guten Glauben an die Rechtmäßigkeit in einer (mir) plausibel erscheinenden Reihenfolge gehandelt:

--- Der Elektriker verdrahtete die Einspeisung so, daß der bisherige Einspeisezähler der EEG-Altanlage (2,2kWp, Westausrichtung, Bj. 2000) auch die neue Anlage (4,8kWp, Ostausrichtung) mißt - Zählerstand notiert

--- Wenn im Sommer ein Natrium-Ionen-Akku dazukommt, muß die Verschaltung vielleicht verändert werden

--- Bis zum Akku-Einbau wollte ich die NICHTbegrenzung der Einspeiseleistung beibehalten.

So habe ich es beim Marktstammdatenregister eingetragen. So habe ich es dem Stadtwerk per Email migeteilt. So habe ich das im Fediversum kundgetan https://climatejustice.social/@NichtVielZuSagen/114182927868748949 .

Um meine Schuldgefühle zu mildern, habe ich heute morgen die Konfiguration des Wechselrichters geändert: Begrenzung der Einspeiseleistung auf 2880W = 60% der Modul-Nennleistung.


Wieviel Jahre krieg ich jetzt für die Renitenz, die "gültige Einspeisezusage" weiterhin nicht abzuwarten?

Ist dies so ein Fall überbordender Bürokratie, den es abzuschaffen gilt? Rhetorische Frage, weil scheißegal. Mir kommt es nur darauf an, ein paar kWh in den Morgenstunden einzuspeisen.

@sfv


#PV #Erzeugungsanlage #Stromnetzbetreiber #Einspeisezusage #Bestandsanlage #Anlagenerweiterung #Elektroinstallateur #Einspeisezähler #NatriumIonenAkku #Konfiguration #Wechselrichter #Nennleistung #Bürokratie

Georg Nowak (@NichtVielZuSagen@climatejustice.social)

Attached: 1 image Gestern war es endlich soweit! Die neue #PVAnlage wurde ans Stromnetz angeschlossen und speist nun ein. Vorläufig noch direkt über den #Einspeisezähler der alten PV-Anlage parallel zu dieser. Merkmale: Kein speichernder #NatriumIonenAkku, keine Teilversorgung der #Wärmepumpe, keine #Internetverbindung, keine #Drosselung auf 60% des Nennleistung - aber angemeldet beim #Marktstammdatenregister https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR , wie es sich gehört. Daß das für Diskussionen mit dem MStR sorgt, ist mir klar. Die Leistung, die gerade ins Netz geht, liegt bei 2660W, also 56% der Modulleistung (knapp 4,8kW).

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