@ulrichkelber selbst dann sind 4% Gesamtumsatz keine wirkliche #Strafe für solche #Konzerne.
- Was denen wehtut wären #Verbot des Betriebs bis zur #Beseitung der Schäden und Wiedergutmachung oder zumindest #Beugehaft sowie #Sicherstellung von #Vermögenswerten und #Unternehmensgegenständen als #Vermögensarrest aka. #Beschlagnahme bis zur Begleichung der ausstehenden Bußgelder.
IMHO sollten jene #Bußgelder grundsätzlich mindestens 6,25% des #Konzernumsatzes (d.h. Prozentualer Anteil der #EU an der #Weltbevölkerung) betragen, und bei #Vorsatz 10x bzw. Wiederholungstaten ebencalls um den Faktor 10 erhöht werden.
- Und wenn das ne 625%-Jahresumsatz - Strafe ist jährlich die erzwingen werden muss dann ist das halt so.
#InkriminierteVermögen sind auch bei "#WhiteCollarCrime|s" wie #Datenhandel einzurieren!
