@ulrichkelber selbst dann sind 4% Gesamtumsatz keine wirkliche #Strafe für solche #Konzerne.

IMHO sollten jene #Bußgelder grundsätzlich mindestens 6,25% des #Konzernumsatzes (d.h. Prozentualer Anteil der #EU an der #Weltbevölkerung) betragen, und bei #Vorsatz 10x bzw. Wiederholungstaten ebencalls um den Faktor 10 erhöht werden.

  • Und wenn das ne 625%-Jahresumsatz - Strafe ist jährlich die erzwingen werden muss dann ist das halt so.

#InkriminierteVermögen sind auch bei "#WhiteCollarCrime|s" wie #Datenhandel einzurieren!