Bundespolizeigesetz: Horchen, aber nicht hacken – netzpolitik.org

Die Bundespolizei soll künftig vermehrt Drohnen einsetzen und auch präventiv Telekommunikation überwachen dürfen. Ein „Gewahrsam“ droht für maximal vier Tage. Das geht aus dem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz hervor. Für staatliches Hacken soll es aber keine neuen Befugnisse geben.

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