Bei #Vorsatz ODER #GrobeFahrlässigkeit ist eine Strafverfolgung lt #Art34GG möglich!
Es wird erst dann ernstgenommen, wenn Opfer der Klimakrise die Regierung und insbesondere den Kanzler persönlich verklagen. Der Kanzler muss mit seiner Richtlinienkompetenz das Recht befolgen. Er bricht es aber vorsätzlich. Damit wird er persönlich haftbar.