ve_strafrecht

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Menschen sind nicht die Verfügungsmasse des Staates. Weder bei der Wehrpflicht noch im Strafverfahren.

Wer Kinder vor ein Strafgericht zerren will, die entwicklungspsychologisch gar nicht verstehen (können), was gerade geschieht, betreibt primitiven Aktionismus auf dem Rücken der Schwächsten.

In der Schweiz gilt zwar formal das Jugendstrafrecht ab zehn Jahren. Die Maßnahmen sind aber weitgehend keine strafrechtlichen, sondern entsprechen in etwa dem, was hierzulande das Jugendamt macht.

Es gibt in diesem Entwicklungsstadium keine effektive Handhabe für die ohnehin schon überlastete Strafjustiz.

Das ist der falsche Ort.

Kinder gehören in die Natur und nicht vor Gericht.

Ein Kraftfahrzeug erfüllt auch nicht die Voraussetzungen eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB. Denn trotz der von ihm ausgehenden erheblichen Bewegungsenergie ist ein Kraftfahrzeug bei objektiver Betrachtung kein Gegenstand, der dazu bestimmt ist, eine Kraft gegen ein anderes Objekt zu entfalten oder zu verstärken (BGH 4. Strafsenat, Beschluss vom 22.05.2025 - 4 StR 74/25).
Ein Rechtsgutachten begründet keine Strafbarkeit, wenn es sich innerhalb des Rahmens vertretbarer Rechtsauffassungen bewegt („lege artis“). Die Grenzen des erlaubten Risikos sind jedoch dann überschritten, wenn es zu der begutachteten Rechtsfrage eine beachtliche Gegenauffassung oder gute Gegenargumente gibt und diese bewusst nicht in das Gutachten aufgenommen werden. (BGH 1 StR 484/24)
Nichts darf man mehr.

#Todesstrafe in Israel: Die Todesstrafe ist eine nicht relativierbare Barbarei und zeigt in der Situation ein wohl einzigartiges Dilemma auf. Im Strafrecht sind dilemmatische Pflichtenkollisionen bekannt, etwa beim Brett des Karneades (Schiffbrüchigen-Dilemma), dem Bergsteigerfall u.a. (keines davon passt wirklich).

Gut, wenn man selbst keine Entscheidung treffen muss.

Israel dafür zu verurteilen wäre falsch; genauso wie die Todesstrafe zu befürworten.

StA Berlin prüft angeblich seit zwei Wochen eine irrsinnige Strafanzeige einer Hamburger Kollegin, die diese aus "zivilem Ungehorsam" heraus gegen Merz aufgrund der Stadtbild-Aussage erstattet hat (irgendwas mit "Hass und Hetze"). Meine Prüfung hat mich einmal auf @DasRechtsportal einloggen gekostet, weil ich die BGH-Fundstelle nicht im Kopf hatte.

Schon mangels Abgrenzbarkeit (wer ist überhaupt gemeint?) liegt jedenfalls bei Weitem keine Volksverhetzung vor, vgl.:

"Treffen sich indes ansonsten politisch-ideologisch ganz unterschiedlich geprägte Personengruppen lediglich in einem gemeinsamen Ziel, so reicht allein dies grundsätzlich nicht aus, um sie als abgrenzbaren Teil der Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 und 2 StGB ansehen zu können."

(BGH, Urteil vom 3. April 2008 – 3 StR 394/07 –, Rn. 11, juris)

Ernsthaft, zwei Wochen?

Haft: Keine Pflicht zur Resozialisierung. Die Verweigerung der Mitwirkung an der der sozialen Reintegration des Strafgefangenen darf die Versagung einer beantragten Vollzugslockerung oder vollzugsöffnenden Maßnahme allein nicht begründen (BayObLG, Beschl. v. 18.08.2025 – 203 StObWs 317/25).
New York has fallen.
Endlich auch der BGH: Selbstgeldwäsche nur bei zielgerichtetem und irreführendem Vorgehen und Umgehung von Schutzmechanismen des Finanz- und Wirtschaftskreislaufs, was etwa bei rein eigennütziger Verwendung von Bargeld nicht der Fall ist (Az.: 6 StR 326/24).
Staatsanwaltschaft #Dresden hat heute Behördenwandertag. Vielleicht hilft ja tatsächlich etwas frische Luft in der ein oder anderen Sache. Ich finde die Idee jedenfalls gut.
Die Minderheit, die nach zahllosen gescheiterten Sozialismusexperimenten noch immer meint, ihr Glück und die Zukunft Deutschlands in noch höheren Steuern und einer abgewürgten Wirtschaft zu finden, wirft Leuten Bildungsmangel vor. https://zurl.co/S8WlJ
Mark Müller (@markmueller1979) on X

Wir bekommen, was wir verdienen. Daran ist kein Merz und auch kein Habeck schuld, sondern die Menschen, die aufgrund einer wie auch immer gearteten Unzufriedenheit, Häme, Bildungsmangel, Verantwortungs- und Gewissenlosigkeit eine Wiederholung der Geschichte in Kauf nehmen.

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