Menschen sind nicht die Verfügungsmasse des Staates. Weder bei der Wehrpflicht noch im Strafverfahren.
Wer Kinder vor ein Strafgericht zerren will, die entwicklungspsychologisch gar nicht verstehen (können), was gerade geschieht, betreibt primitiven Aktionismus auf dem Rücken der Schwächsten.
In der Schweiz gilt zwar formal das Jugendstrafrecht ab zehn Jahren. Die Maßnahmen sind aber weitgehend keine strafrechtlichen, sondern entsprechen in etwa dem, was hierzulande das Jugendamt macht.
Es gibt in diesem Entwicklungsstadium keine effektive Handhabe für die ohnehin schon überlastete Strafjustiz.
Das ist der falsche Ort.
Kinder gehören in die Natur und nicht vor Gericht.


