ve_strafrecht

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Menschen sind nicht die Verfügungsmasse des Staates. Weder bei der Wehrpflicht noch im Strafverfahren.

Wer Kinder vor ein Strafgericht zerren will, die entwicklungspsychologisch gar nicht verstehen (können), was gerade geschieht, betreibt primitiven Aktionismus auf dem Rücken der Schwächsten.

In der Schweiz gilt zwar formal das Jugendstrafrecht ab zehn Jahren. Die Maßnahmen sind aber weitgehend keine strafrechtlichen, sondern entsprechen in etwa dem, was hierzulande das Jugendamt macht.

Es gibt in diesem Entwicklungsstadium keine effektive Handhabe für die ohnehin schon überlastete Strafjustiz.

Das ist der falsche Ort.

Kinder gehören in die Natur und nicht vor Gericht.

StA Berlin prüft angeblich seit zwei Wochen eine irrsinnige Strafanzeige einer Hamburger Kollegin, die diese aus "zivilem Ungehorsam" heraus gegen Merz aufgrund der Stadtbild-Aussage erstattet hat (irgendwas mit "Hass und Hetze"). Meine Prüfung hat mich einmal auf @DasRechtsportal einloggen gekostet, weil ich die BGH-Fundstelle nicht im Kopf hatte.

Schon mangels Abgrenzbarkeit (wer ist überhaupt gemeint?) liegt jedenfalls bei Weitem keine Volksverhetzung vor, vgl.:

"Treffen sich indes ansonsten politisch-ideologisch ganz unterschiedlich geprägte Personengruppen lediglich in einem gemeinsamen Ziel, so reicht allein dies grundsätzlich nicht aus, um sie als abgrenzbaren Teil der Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 und 2 StGB ansehen zu können."

(BGH, Urteil vom 3. April 2008 – 3 StR 394/07 –, Rn. 11, juris)

Ernsthaft, zwei Wochen?

Staatsanwaltschaft #Dresden hat heute Behördenwandertag. Vielleicht hilft ja tatsächlich etwas frische Luft in der ein oder anderen Sache. Ich finde die Idee jedenfalls gut.
Lies Kudlich/BeckOK #StGB § 315 Rn. 14.1. Ich gehe davon aus, dass den Kapitän:innen genügend Zeit blieb, die Passagiere vor der "Vollbremsung" und dem spektakulären Ausweichmanöver nach #Dresden zu warnen und kein #Kaffee verschüttet wurde. Ist aber wohl #Ermittlungsfrage.
Ob in dem Moment, in dem jemand festgeklebt oder festgekettet ist, überhaupt noch von einer #Nötigung als Angriff im Sinne von § 32 #StGB ausgegangen werden kann, wird bis ins höchste deutsche Gericht hinein unterschiedlich bewertet (vgl. BVerfGE 92, 104 (124 f.). Bei #Springer hält das aber niemanden davon ab, zur #Selbstjustiz aufzurufen.
#Strafrecht #LetzteGeneration #Klimakleber