Die Amerikaner merken, dass was im Busch ist. Die Rufe nach Unabhängigkeit von den amerikanischen BigTech Unternehmen zeigt somit auch eine erste Wirkung auf der anderen Seite des Atlantiks - sie müssen handeln. Haha, aber ich hoffe das niemand auf diese altbekannten Methoden mehr reinfällt. Gleichzeitig sollte es aber auch als Weckruf für uns Europäer verstanden werden mehr unsere eigenen Systeme zu härten und das Thema Cybersicherheit endlich ernsthaft anzugehen.
👋 Hallo Mastodon! Wir sind die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) – die älteste und mitgliederstärkste physikalische Fachgesellschaft der Welt!
Hier möchten wir euch einen Blick in unsere vielfältigen Aktivitäten geben: Programme, Projekte, Preise und Veranstaltungen rund um die DPG und die Physik. ⚛️
Wir freuen uns darauf, mit euch ins Gespräch zu kommen und unsere Begeisterung für Physik zu teilen.
Schnee bedeutet Rutschgefahr, doch viele Streumittel schaden der Umwelt. Fachleute der Verbraucherzentrale warnen vor Salz, Sand und Splitt. Sie empfehlen Maisspindelgranulat: Es gibt Halt, schont Natur, Pfoten und Böden und lässt sich einfach entsorgen.
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https://www.deutschlandfunknova.de/nachrichten/winter-bestes-streumittel-maisspindelgranulat
🦅 Geheimgutachten zu Datenzugriffen aus den USA 🔎 Mein Kollege Moritz Schneider hat über FragDenStaat ein internes Gutachten des Bundesinnenministeriums (BMI) zum US-Recht erhalten. Das Dokument befasst sich im Detail mit möglichen Datenzugriffen amerikanischer Behörden auf weltweit gespeicherte Cloud-Daten. ⚖️ Wie zu erwarten war, bestätigt das Gutachten, dass FISA 702, der US CLOUD Act und andere US-Gesetze Herausgabeverlangen gegenüber Cloud-Anbietern erlauben. Wenn US-Recht beispielsweise aufgrund geschäftlicher Kontakte in den USA anwendbar ist, können auch EU-Anbieter zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden, die sie „in Besitz, Verwahrung oder unter Kontrolle“ haben. Der Begriff „Kontrolle“ wird dabei weit ausgelegt. 💥 Selbst wenn ein Herausgabeverlangen nach US-Recht besteht, bleibt die Frage der Zulässigkeit nach EU-Recht davon völlig getrennt. Diese Perspektive wird im BMI-Gutachten allerdings nicht bewertet. Dennoch gilt: ▪️ Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbietet Übermittlungen in Drittländer ohne Rechtsgrundlage und ausreichende Garantien. ▪️ Für Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen gelten vergleichbare Beschränkungen. ▪️ Sowohl EU-Anbieter als auch EU-Tochtergesellschaften müssen Herausgabeverlangen daher ablehnen, wenn das EU-Recht die Offenlegung verbietet. 🧩 Was bedeutet das für Unternehmen? Der US CLOUD Act kann auch Anbieter aus der EU betreffen. Die viel geforderte digitale Souveränität zu erlangen, ist für Unternehmen daher deutlich schwieriger als gedacht. 👉 https://lnkd.in/eEDMzZez. ➡️ Mehr Details zum Gutachten und den Download-Link finden Sie hier: 👉 https://lnkd.in/e9RuHx-z. #CLOUDAct #DigitaleSouveränität #EU #Souveränität #FISA | 30 comments on LinkedIn