Die Bundestagsverwaltung ermittelt: Der Milliardärs-Lobby droht ein Bußgeld, weil sie Themen mit Reiche besprach, die sie nicht im Lobbyregister angemeldete hatte. Die Eintragung dort ist verpflichtend & soll Lobbytätigkeiten transparent machen. Die Stiftung setzte sich für eine Änderung der Wegzugsbesteuerung ein, die greift, wenn Kapital im Ausland angelegt wird.
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