‼️ Wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG): Verbot von COMPACT rechtswidrig – aber zentrale Klarstellung zur „Remigration“
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen COMPACT-Magazins aufgehoben. Die Begründung ist differenziert – und in einem Punkt von hoher Relevanz für die Debatte um Demokratiefeindlichkeit und neue rechte Strategien.
Denn: Das Gericht stuft das sog. Remigrationskonzept von Martin Sellner, einem Vordenker der Identitären Bewegung, als verfassungswidrig ein.
🔍 Zitat aus der Urteilsbegründung:
„Diese Vorstellungen missachten - jedenfalls soweit sie zwischen deutschen Staatsangehörigen mit oder ohne Migrationshintergrund unterscheiden - das durch Menschenwürde und Demokratieprinzip geschützte egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit.“
Der Begriff Remigration, wie ihn Sellner propagiert, unterstellt, dass deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund Staatsbürger zweiter Klasse seien. Ziel ist es, diese Menschen – auch unter Druck – zur Ausreise zu bewegen. Das BVerwG sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Demokratieprinzip.
📌 Brisant: COMPACT identifiziert sich laut Urteil mit diesem Konzept – zitiert Sellner zustimmend, nennt ihn „unser Held“, verharmlost seine Strategie als „machbar“. Das Gericht erkennt darin eine ideologische Nähe, die es nicht als vereinzelte Ausrutscher, sondern als kollektive Haltung beschreibt.
🚫 Dennoch reicht das laut Gericht noch nicht aus, um ein Verbot nach dem Vereinsgesetz zu tragen. Es fehle (noch) die *prägende Wirkung* der verfassungsfeindlichen Aktivitäten auf das Gesamtprofil der Organisation. Das ist ein sehr wichtiges Merkmal, auch für die Erasmus Stiftung und die AfD, falls dort Gerichtsverfahren folgen sollten.
👉 Die Entscheidung ist damit ein Dämpfer für das BMI – aber ein Meilenstein für die juristische Bewertung neurechter Ideologien:
Das Konzept Remigration ist nicht nur rassistisch, sondern verfassungsfeindlich.