Unserer Einschätzung nach liegen die Voraussetzungen für ein #Verbot der #AfD eindeutig vor.
Anlässlich der Initiative einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten für ein Verbotsverfahren sagen wir: Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einen solchen Grad erreicht, dass sie gemäß Art. 21 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. Sie will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen.