@bjoern Kfz-Kennzeichen gelten nach der DSGVO als personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf den Fahrzeughalter ermöglichen. Ob eine Verpixelung verpflichtend ist, hängt vom Verwendungszweck und der Veröffentlichung ab: Für rein private Zwecke müssen keine Schilder unkenntlich machen. Sobald die Fotos oder Videos jedoch öffentlich (z. B. auf YouTube) zugänglich sind, sollten die Kennzeichen aus Datenschutzgründen zensiert werden, da sonst dem Veröffentlichendem eine Abmahnung droht.