RAZZIA BEI HABERMAS!
Ist der Starphilosoph der heimliche Kopf einer kriminellen Vereinigung? Sondereinheit der Polizei findet belastendes Schriftmaterial im Arbeitszimmer des 93-Jährigen:
"Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrundeliegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber Rechtsordnung im ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf gewaltfreie Mittel des Protestes.
Das Prinzip der Gewaltfreiheit versucht Günter Frankenberg folgendermaßen festzulegen: Zivil ist nur eine Regelverletzung, die nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Protestzweck steht und die insbesondere die physische und psychische Integrität des Protestgegners oder unbeteiligter Dritter wahrt. Gewaltfreiheit schließt
auch nach Dreiers Auffassung Momente der Nötigung nicht in jedem Falle aus, sie ist mit 'psychischem Druck und Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit Dritter' vereinbar.
(...) Der zivile Ungehorsam muß zwischen Legitimität und Legalität in der Schwebe bleiben; nur dann signalisiert er die Tatsache, daß der demokratische Rechtsstaat mit seinen legitimierenden Verfassungsprinzipien über alle Gestalten ihrer positiv-rechtlichen Verkörperung hinausweist.
Weil dieser Staat in letzter Instanz darauf verzichtet, von seinen Bürgern Gehorsam aus anderen Gründen als dem einer für alle einsichtigen Legitimität der Rechtsordnung zu verlangen, gehört ziviler Ungehorsam zu dem unverzichtbaren Bestand einer reifen politischen Kultur."
(Jürgen Habermas: "Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat", 1983)